Hallo!
Der Steuerpflichtige hat doch nach Einreichung der USt-Erkl. 4 Wochen/1 Monat (?) Zeit, die Abschlusszahlung (wenn kein Guthaben)zu entrichten, aber kann mir jemand die §§ aus denen das hervor geht???
Danke vorab und schönes WE
§ 18 (4) UStG