Hallo,
in einer Firma gibt es einen „Kantinenraum“. Dieser gehört der Firma. Eine Metzgerei darf dort in den Pausen ihre Waren verkaufen. Aber sie ist nicht Pächterin der Räume, sondern erhält sogar noch einen Zuschuss von der Firma, daß sie dort Essen verkauft. Wie hoch darf sie in diesem Fall Mehrwertsteuer verlangen ? Ich habe folgendes im Internet gefunden:
„Die besondere Besteuerung von Getränken und Gaststättenverzehr wird mit am Häufigsten kritisiert, weil sie die Preisgestaltung vor allem von Imbissen und Kiosken intransparent macht. Theoretisch müsste es nämlich zwei Preise geben, einen zum Mitnehmen (7 Prozent Aufschlag), einen zum Verzehr an Ort und Stelle (16 Prozent). Die meisten Imbisse praktizieren eine so genannte „Mischkalkulation“, um nicht verschiedene Preise aushängen zu müssen. Getrennt nach mitgenommenen und vor Ort verzehrten Speisen abrechnen müssen sie dann mit dem Finanzamt.“
Ich meine, wenn die Metzgerei sozusagen zum Kunden hinkommt und ihm was verkauft, dann ist das doch so zu sehen wie beim Mitnehmen von Speisen, also 7% oder ? Denn „Ort und Stelle“ befinden sich ja in der Firma. Wer kann helfen ?
Ciao
Killy