[USt] welcher Steuersatz 7%/19% in Betriebskantine

Hallo,

in einer Firma gibt es einen „Kantinenraum“. Dieser gehört der Firma. Eine Metzgerei darf dort in den Pausen ihre Waren verkaufen. Aber sie ist nicht Pächterin der Räume, sondern erhält sogar noch einen Zuschuss von der Firma, daß sie dort Essen verkauft. Wie hoch darf sie in diesem Fall Mehrwertsteuer verlangen ? Ich habe folgendes im Internet gefunden:

„Die besondere Besteuerung von Getränken und Gaststättenverzehr wird mit am Häufigsten kritisiert, weil sie die Preisgestaltung vor allem von Imbissen und Kiosken intransparent macht. Theoretisch müsste es nämlich zwei Preise geben, einen zum Mitnehmen (7 Prozent Aufschlag), einen zum Verzehr an Ort und Stelle (16 Prozent). Die meisten Imbisse praktizieren eine so genannte „Mischkalkulation“, um nicht verschiedene Preise aushängen zu müssen. Getrennt nach mitgenommenen und vor Ort verzehrten Speisen abrechnen müssen sie dann mit dem Finanzamt.“

Ich meine, wenn die Metzgerei sozusagen zum Kunden hinkommt und ihm was verkauft, dann ist das doch so zu sehen wie beim Mitnehmen von Speisen, also 7% oder ? Denn „Ort und Stelle“ befinden sich ja in der Firma. Wer kann helfen ?

Ciao
Killy

in einer Firma gibt es einen „Kantinenraum“. Dieser gehört der
Firma. Eine Metzgerei darf dort in den Pausen ihre Waren
verkaufen. … Wie hoch darf sie in diesem Fall
Mehrwertsteuer verlangen ?

Hallo,

es geht um die Frage: Lieferung von Lebensmitteln (7%) oder Restaurationsumsatz als sonstige Leistung (19%). Gem. § 3 Abs. 9 Satz ff. UStG

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3.html

wird festgelegt: „Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist eine sonstige Leistung. Speisen und Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem Ort verzehrt zu werden, der mit
dem Abgabeort in einem räumlichen Zusammenhang steht, und besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden.“

Insoweit fällt die Abgabe von Essen durch die Metzgerei an die Arbeitnehmer in der Kantine eindeutig darunter. Also muss (nicht kann) die Metzgerei aus dem Bruttoeinnahmen 19% Umsatzsteuer abführen. Es kommt nicht darauf an, wem die Tische und Stühle gehören, es geht nur darum, dass ein räumlicher Zusammenhang besteht, also dass die Möglichkeit des Sofortverzehrs besteht.

Mfg vom

showbee