Hallo,
welchen Mehrwertsteuersatz muss man bezahlen, wenn man Anfang 2006 einen Vertrag mit dem Bauträger nach VOB abgeschlossen indem man ein Haus bestellt hat. Angenommen, die geplante Fertigstellung ist im Herbst 2006. Wenn die Grube für den Keller noch nicht ausgeschachtet ist und der Bauträger wohl erst in ca. 2 Wochen mit der Arbeit beginnt, wird das Haus wahrscheinlich nicht mehr
in diesem Jahr bezogen werden.
Nun kommt ja leider die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Den Bauherren ist mehrmals gesagt worden, dass wenn sie das Haus im neuen Jahr beziehen, müssen sie den neuen Steuersatz auf die gesamte Bausumme bezahlen. Selbst
die Rechnungen, die 2006 beglichen wurden, müssten nachversteuert
werden.
So was steht auch unter http://www.banktip.de/News/20227/Baui…
Stimmt es mit dem „Nachversteuern“ ? Warum ist es so ? Wenn ja, kann
man dies ( z.B. durch einen anderen Vertrag ) umgehen ? Die Bauherren würden gerne, wenn es geht die bereits bezahlten Leistungen nicht
nachversteuern müssen. Da die Leistung wurde 2006 erbracht.
Kann in dieser Situation eine Teilschlussrechnung des Bauträgers
angewendet werden ?
Gruß,
Robert