Hallo,
nehmen wir an Familie X läst sich eine Heizung einbauen. Das Material wird im Jahr 2006 bezahlt (MWSt noch 16%), die Dienstleistung (Einbau und Montage der Heizung) erst im Jahr 2007 (MWSt 19%).
Muss Familie X für das Material (welches 2006 bezahlt wurde) noch 3 Prozent (19% - 16%) drauf zahlen, da die Dienstleistung erst 2007 verrichtet wurde?
Wer kann helfen?
Muss Familie X für das Material (welches 2006 bezahlt wurde)
noch 3 Prozent (19% - 16%) drauf zahlen, da die Dienstleistung
erst 2007 verrichtet wurde?
Mit welcher Begründung sollte die Familie denn draufzahlen müssen? Die Rechnung für das Material ist doch von 2006, oder?
Ich halte den Kauf des Materials und den Einbau der Heizung für zwei getrennte Vorgänge, die nichts miteinander zu tun haben. Ich meine, es hätte ja auch sein können, dass die Familie das Material gar nicht kaufen muss, sondern noch zufällig zu Hause rumliegen hat. So wie man manchmal alte Tapeten oder Reste von Parkett oder Farbe im Keller liegen hat. 
Schöne Grüße
Petra
alles was nach Erhöhung ab 1.1.2007, der Ust. geleistet bzw. erbracht wird, muß mit der gültigen also ab 1.1.2007 bezahlt werden.Eigentlich logisch! was bezahlt ist, braucht nicht nochmal bezahlt werden. die Ust. ist für Gewerbetreibende ein durchlaufender Posten.
was ist daran knifflig?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wer da richtig einsteigen möchte, folgender BMF Erlass:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
aus Unternehmersicht.
Und für den Arbeitlohn der Heizungsmonteure an die Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung) denken. Nur der Arbeitslohn. Sh. wie folgt:
http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…
.
Servus,
im Gegensatz zu der üblichen Annahme „is doch alles easy“ ist die Frage tatsächlich nicht einfach, aber mit den gegebenen Informationen nicht eindeutig zu beantworten.
Wenn mit dem Handwerksbetrieb, der Montage und Einbau ausführt, die ganze Aktion als eine einheitliche Leistung vereinbart worden ist (das wäre z.B. dann der Fall, wenn das Material bei diesem selben Betrieb gekauft würde und wirtschaftlich „Lieferung und Montage“ beauftragt, geleistet und bezahlt würde), wäre die separate Fakturierung des in 2006 gelieferten Materials umsatzsteuerlich gegenstandslos wegen § 42 AO.
Wenn aber der Montagebetrieb separat mit Einbau und Montage des gestellten Materials beauftragt wird, und das Material ist tatsächlich vor dem 31.12.2006 geliefert worden und liegt halt da, bis der Klempner kommt: Dann ist es unproblematisch, auf die (unabhängige) Lieferung des Materials noch 16% USt zu zahlen.
So, nun ist aber endgültig Schluss. Ich (Heidenkind, Weihnachtsessen gibts schon zu Heiligabend) geh jetzt den Fohlenschmorbraten begiessen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Petra,
Mit welcher Begründung sollte die Familie denn draufzahlen
müssen? Die Rechnung für das Material ist doch von 2006, oder?
Anzahlungen für eine nicht trennbare Teilleistung in 2006 lösen zwar im Moment der Zahlung bloß 16% USt aus, aber das hindert nicht daran, dass im Zeitpunkt der vertragsgerechten Erbringung der gesamten vereinbarten Leistung (z.B. „Lieferung und Montage einer Heizungsanlage“) die USt zum Satz von 19% fällig wird, so dass auf die Lieferung des willkürlich in 2006 durch den mit der Werkleistung beauftragten Unternehmer fakturierten Materials keine 16% USt anfallen.
Merke: Eine Rechnung ist hinsichtlich USt bloß ein Zettel Papier. Sie erhält ihre Bedeutung als Rechnung bloß dann, wenn Vorsteuerabzug gefragt ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Logik hin oder her, dieses hier:
Eigentlich logisch! was bezahlt ist, braucht nicht
nochmal bezahlt werden.
ist nicht richtig.
Beispiel: Schlüsselfertige Erstellung eines EFH. Rohbau bis Kellerdecke bezahlt in 2006. Rohbau bis Dachstuhl komplett ebenfalls bezahlt in 2006. Fertigstellung und Abnahme in 2007. Und nu?
Die ESt hat seit langer Zeit den Beinamen „Königin der Steuern“. Ich glaube, es gibt da eine rivalisierende Prinzessin. Wer ist die Schönste im ganzen Land?
Frohe Ostern wünscht
MM
Hallo auch von hier,
Ich möchte nur sachverhaltsaufklärend ergänzen, dass es auch möglich ist, dass je nach Vertragslage zwischen Familie und Installationsfirma, der gesamte Vorgang der betreffenden Familie schnuppe sein kann. Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, ist es der Familie egal, ob der betreffende Unternehmer im Preis 16 oder 19 % Umsatzsteuer kalkuliert hat.
Der Unternehmer wiederum muss die Punkte berücksichtigen, die Martin so freundlich erläutert hat.
Ich habe meinen Weihnachtsbraten schon gehabt, wünsche allen anderen jedoch einen fröhlichen Appetit.
Es grüßt
Berta
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]