immer wieder höre ich, dass einige Finanzämter beim Rechnungsaddressaten ziemlich pingelig sein sollen, mir selbst ist das allerdings noch nciht passiert (auch nicht bei einer Steuerprüfung).
So sollen z.B. bei einigen Rechnungen nicht anerkannt worden sein, nur weil statt „Meier+Müller GbR, XYZ- Straße 1, 99999 Irgendwo“ auf der Rechnung „Herr Meier, XYZ- Straße, 99999 Irgendwo“ stand oder weil die Rechnungsanschrift die Lieferadresse (Lager) war (also z.B. „Meier OHG, Neue Straße 11, 99999 Irgendwo“) satt dem Firmensitz (z.B. „Meier OHG, Alte Straße 77, 99999 Irgendwo“).
Ist das wirklich so? WO genau ist das geregelt? Und betrifft das auch die Körperschafts-/Einkommensteuer oder nur die Umstazsteuer?
Umsatzsteuer dürfte den Rechnungsaussteller interessieren.
Vorsteuer ist interessanter als Rechnungsempfänger- Sollten die Rechnungen diesem
Paragraphen nicht entsprechen, wird die Vorsteuer nicht anerkannt.
danke, den kannte ich auch eigentlich (war nur verschüttet), aber eine GbR ist doch keine Rechtsperson, also müssten doch auch Rechnungen an einzelne GbR Gesellschafter für die GbR als Vorsteuer absetzbar sein. Oder ist eine GbR eine „Steuerperson“?
Außerdem ging meine Frage auch an die Praxis, ob sich die Finanzämter wirklich an meiner Meinung nach lächerlichen Details aufhängen. Sagen wir mal im Extremfall an einem fehlenden „b“ bei der Hausnummer oder einem „+“ statt einem „&“ beim Firmennamen - oder „oe“ statt „ö“.
Soweit ich weiss gibt es auch irgendeinen Paragraphen einer Rechtsverordnung, der Nachträge zu Rechnungen dergestalt erlaubt, dass die beiden Dokumente (Original+Nachtrag) zusammen dann im Sinne des o.G. Paragraphen als „die Rechnung“ gelten. Das steht auch in (6) des o.g. Paragraphen. Nur wo findet man diese Rechtsverordnung?
‚lächerliche Details‘ und das Finanzamt
Hallo Michael!
Der Frage der Rechtsperson hat sich ja unser Petz bereits angenommen.
Und jetzt:
Außerdem ging meine Frage auch an die Praxis, ob sich die
Finanzämter wirklich an meiner Meinung nach lächerlichen
Details aufhängen. Sagen wir mal im Extremfall an einem
fehlenden „b“ bei der Hausnummer oder einem „+“ statt einem
„&“ beim Firmennamen - oder „oe“ statt „ö“.
Natürlich kommt uns das lächerlich vor, aber du musst bedenken, dass die USt die Position des höchsten Steueraufkommens in Deutschalnd inne hat! Deswegen ist eine Umsatzsteuererhöhung auch so eine lukrative Sache!!!
Und der bereits angepriesene § 14 UStG besagt im II Nr.1:
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Zu einer vollständigen Anschrift gehört sowohl die Hausnummer, als auch die richtige Schreibweise.
Das gleiche ist analog zutreffend bei der Firmierung: Peter Pinsel-GbR ist nun einmal nicht Petr Pinsel-GbR !
Darauf können sich Finanzbeamte sehr wohl berufen, zumal mir mal einer gesagt hat, dass ein bestimmtes Potential an Fehlern (mehr Geld für den Staat) vom Betriebsprüfer gefunden werden muss, sonst würde sich ja sein Job nicht rechnen - aber da möchte ich mich wirklich nicht aus dem Fenster lehnen - also bitte keine bösen Erwiderungen!
Hoffentlich bringt das etwas Licht ins Dunkel, LG,
DANI
Das gleiche ist analog zutreffend bei der Firmierung: Peter
Pinsel-GbR ist nun einmal nicht Petr Pinsel-GbR !
Darauf können sich Finanzbeamte sehr wohl berufen,
Hi Dani,
nene… das wäre wohl zuviel des Guten. Wir leben ja Gott sei dank in einem Rechtsstaat und da kann auch der Finanzbeamte nicht alles. Ein vergessenes „e“ macht die Anschrift noch nicht Falsch! Würde sich das Finanzamt auf solche Lapalien berufen, würde man wohl von Rechtsmissbrauch sprechen können.
Auch die Hausnummer muss nicht exakt sein, wenns mal statt 32 die 23 ist, ist das schon okay. Es ist eben aus dem Gesamtzusammenhang zu ermitteln. Probleme haben die Unternehmer mit „Allgemeingut“-Namen. Ein „Klaus Schulz, Einzelhandel“ muss schon eher auf korrekte Adressierung achten, weil Verwechslungsgefahr erhöht ist. Aber bei einem „Stanislaw Jawlonski Tschebertski, Gebrauchtwagen“ in einem kleinen Dorf wird man sogar auf die Straßenangabe verzichten können, weil jeder ihn kennt.