Hallo,
mein Sachstand ist der, bitte ggf verbessern, dass die USt eine nationale Angelegenheit der eizelnen EU Staaten ist. D.h. bei einem Verkauf nach ZB Frankreich führt der deutsche Verkäufer keine USt an den dt Fiskus ab. Exportiert also USt frei. Vielmehr zahlt der französische Käufer die nationale franz. USt an sein FA / Zoll.
Richtig ?
Es gibt nun aber (franz.) Händler die berechnen bei innergemeinschaftlicher Ausfuhr die franz USt und liefern nur Übersee USt frei. Das würde ja dann bedeuten dass etwa ein deutscher Käufer doppelt USt zahlt. Einmal die französische und bei der Einfuhr nach DL nochmal die deutsche ???
Kann doch nicht sein…
Bitte um Aufklärung.
Danke ! Paul
Hallo Paul,
in allen wesentlichen Grundzügen ist das USt-Recht EU-weit einheitlich, das ist richtig.
Nicht jede Lieferung innerhalb der EU ist USt-befreit, sondern bloß die Lieferungen, die innergemeinschaftliche Lieferungen sind. Voraussetzung ist u.a., dass der Empfänger der Lieferung eine gültige USt-Identifikationsnummer vorlegt, und dass die Bewegung der Ware nachgewiesen werden kann (z.B. nicht möglich bei Versand per Päckchen).
Grob kann man drei Fälle unterscheiden: Neue Fahrzeuge und Boote, Verbrauchsteuerpflichtige Waren und die übrigen Lieferungen.
Um Verwirrung zu vermeiden, ist es nützlich, sich zuerst mit den Sonderfällen Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren zu beschäftigen.
Schöne Grüße
MM
Nicht jede Lieferung innerhalb der EU ist USt-befreit, sondern
bloß die Lieferungen, die innergemeinschaftliche Lieferungen
sind. Voraussetzung ist u.a., dass der Empfänger der Lieferung
eine gültige USt-Identifikationsnummer vorlegt, und dass die
Bewegung der Ware nachgewiesen werden kann (z.B. nicht möglich
Wie ist es denn nun wenn etwa ein dt Endverbraucher in Frankreich privat eine Hose zB bestellt, die er per Paket erhält.
Dann ist der Empfangsort nachgewiesen, aber natürlich hat er keine USt ID.
Muss er dann doppelt USt bezahlen ?
D.h. berechnet zunächst der franz Verkäufer franz USt und der dt Zoll dann nochmal unsere USt ??
Also angenommen Warenwert 100Eur + 10%franz USt = 110Eur und darauf nochmal dt. USt 10% = 110+11 = 121Eur Gesamtbelastung ???
Oder wie funktioniert das ?
Danke ! Paul
Wie ist es denn nun wenn etwa ein dt Endverbraucher in
Frankreich privat eine Hose zB bestellt, die er per Paket
erhält.
Muss er dann doppelt USt bezahlen ?
D.h. berechnet zunächst der franz Verkäufer franz USt und der
dt Zoll dann nochmal unsere USt ??
Hi,
nein. Der iG-Schmarrn geht nur, wenn auf beiden Seiten ein
Unternehmer ist der sich mit der ID ausweisen kann. Ist auf der
Bestellerseite ein Privatier, dann kommts drauf an:
-
Der Händler versendet regelm. Waren von FR --> D (sog.
Lieferschwelle), dann muss der FR Unternehmer D USt ausweisen. Der
Käufer bezieht also Ware aus FR, aber mit D USt, also ohne FR USt -
Der Händler erreicht die Lieferschwelle nicht, also weist er
normal seine FR USt aus und gut ist. Zoll etc. wird nicht erhoben,
der dt. Fiskus geht leer aus.
Nachzulesen § 3c Abs. 1 S. 1 UStG:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3c.html
Die Schwellenwerte:
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
–> dann links auf „USt/MwSt International“ und dann auf
„Schwellenwerte“… direktlink kann ich nicht kopieren…
Mfg vom
showbee