X hat sich im Jahr 2006 selbständig gemacht und hat tatsächlich keine Umsätze die über 17.500 € liegen. Dies könnte aber in 2007 durchaus der Fall sein aber er wird wohl kaum die 50.000 € Grenze erreichen - gilt dann die Regelung noch auf Ust-Freiheit - oder ?
x wird die 50.000 € Grenze nicht sehr schnell erreichen aber sehr wohl die 17.500.
X muss Verträge abschließen und weiss nicht ganz genau wie es der Kundschaft zu erkären ist, dass irgendwann vielleicht Ust erhoben wird… naja.
X hat sich im Jahr 2006 selbständig gemacht und hat
tatsächlich keine Umsätze die über 17.500 € liegen. Dies
könnte aber in 2007 durchaus der Fall sein aber er wird wohl
kaum die 50.000 € Grenze erreichen - gilt dann die Regelung
noch auf Ust-Freiheit - oder ?
Für das laufende Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung weiterhin. Für das nächste Jahr dann aber nicht mehr, weil dann die Vorjahresgrenze von 17.500 EUR ja überschritten ist.
x wird die 50.000 € Grenze nicht sehr schnell erreichen aber
sehr wohl die 17.500.
X muss Verträge abschließen und weiss nicht ganz genau wie es
der Kundschaft zu erkären ist, dass irgendwann vielleicht Ust
erhoben wird… naja.
X muss Verträge abschließen und weiss nicht ganz genau wie es
der Kundschaft zu erkären ist, dass irgendwann vielleicht Ust
erhoben wird… naja.
Gedanken dazu:
Wenn die Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Verträge sowieso auf Basis von Nettopreisen gemacht. Diesen Kunden macht es nichts, wenn später MwSt drauf kommt.
Bei Privatkunden und anderen nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Kunden musst Du
entweder jetzt schon eine Preiserhöhing für den 1.1.2007 vereinbaren (macht sich aber nicht gut)
oder von Anfang an den Preis höher ansetzen, aber dann ab 2007 für Dich die MwSt berücksichtigen.