[USt] Wie/wann optiert man zur Regelbesteuerung?

Hallo

nehmen wir mal an A meldet in 1984 ein Gewerbe an und weil er gut verdient ist er Umsatzsteuerpflichtig.
A wird älter, arbeitet nicht mehr so viel, die Einnahmen sinken.
In 2001 (für die Erklärung 2000) teilt A dem FA mit, dass er ab 2000 die Kleinunternehmerregel in Anspruch nimmt, da das Einkommen unterhalb der Grenze. Stellt also in 2000 und 2001 auch keine Rechnungen mehr aus, in denen die USt gesondert ausgewiesen wird, nimmt auch kein Vorsteuerabzug in Anspruch.

FA teilt A nach 5 Monaten mit, das gehe nicht, da A in 1998 für Umsatzsteuer optiert habe.

A weiß davon nichts und fragt sich nun: was ist los?
Wie das?

Gruß

Servus,

das kann man bloß beurteilen, wenn man weiß, wie hoch die Umsätze in 1997 und 1998 waren: Wenn sie bereits die damaligen 19 I - Grenzen unterschritten haben, ist die Abgabe der USt-Erklärung so viel wie eine Option zum Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung. Sie bindet den Unternehmer fünf Jahre lang. Also aufpassen mit der USt 2003!

Schöne Grüße

MM

Hallo

Unterlagen 97 zur Zeit nicht greifbar, festgesetzt waren rund 1370 DM Umsatzsteuer, demzufolge Umsatz nicht sehr hoch, in 98 lag Umsatz bei 30 TDM, in 99 bei 12 TDM.
Wenn das weiter hilft?

Gruß

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Hallo,

im fraglichen Zeitraum waren die Grenzen nach § 19 I UStG einige Zeit lang unverändert 32.500 DM im Vorjahr und voraussichtliche 100.000 DM im jeweils laufenden Jahr.

Der USt-Regeltarif war 15%.

Wenn keine dramatisch hohen Vorsteuerbeträge angefallen sind, war der Umsatz 1997 unter 32.500 DM (Zahllast 1.370 DM; eingenommene USt dann ?? vielleicht 3.000 DM, damit Umsatz wohl nicht mehr als 20.000 DM).

Dann wären für 1998 beide Grenzen (Vorjahr und laufendes Jahr) eingehalten, und durch die Abgabe der USt-Erklärung mit Darstellung eingenommener USt, abziehbarer Vorsteuer und USt-Zahllast ist die Option zum Verzicht auf die Kleinunternehmerbesteuerung ausgesprochen worden.

Sie bindet den Steuerpflichtigen für fünf Jahre: 1998 - 2002, wenn ich das richtig sehe.

Damit würde für 2003 erstmals die Kleinunternehmerbesteuerung in Frage kommen.

Schöne Grüße

MM