wenn Ablesezeiträume für Gas oder Strom nach dem 31.12.06 enden, sind die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraumes dem erhöhten Steuersatz ,also 19%, zu unterwerfen. Das bedeutet zum Beispiel bei jährlicher Gasablesung, nächste Ablesung am 31.03.07 - der gesamte Gasverbrauch vom 01.04.06-31.03.07 wird mit 19% Mwst abgerechnet, obwohl 9 Monate in 2006 mit 16% besteuert werden müssten?
Werden die Gas- bzw. Stromanbieter von selbst eine Abrechung zum 31.12.06 erstellen oder muss man darum bitten? Das ist ja die einzige Möglichkeit der ungerechten Besteuerung zu entgehen, oder?
Werden die Gas- bzw. Stromanbieter von selbst eine Abrechung
zum 31.12.06 erstellen oder muss man darum bitten?
Sie werden das tun, weil sie müssen: Es handelt sich um wirtschaftlich teilbare Leistungen, in § 13 UStG ist das auseinandergesetzt.
Unterschiede wirds allenfalls darin geben, ob zeitnah eine Ablesung erfolgt oder ob die Zurechnung pro rata temporis vorgenommen wird. Gleiches gibts immer bei Preiserhöhungen, Ökosteuer- und Kohlepfennigerhöhungen etc.
Das ist ja die einzige Möglichkeit der ungerechten Besteuerung zu
entgehen, oder?
Was ist daran gerecht oder ungerecht? Die meisten europäischen Nachbarn würden es „ungerecht“ empfinden, dass wir in D lange Zeit in einem sonst weitgehend vereinheitlichten Markt mit einer so billigen USt gelebt haben. Ab 2007 liegen wir nicht mehr sehr weit unter den USt-Sätzen von Belgien (21%), Frankreich (19,6%), Irland (21%), Italien (20%), Österreich (20%), Slowenien (20%), Bulgarien (20%) und gleichauf mit Griechenland, Niederlande, Portugal, Slowakei, Tschechien, Rumänien. Und deutlich unterhalb von Finnland (22%), Polen (22%), Schweden (25%), Ungarn (25%), Norwegen (25%).
Am einfachsten ist es, wenn Du deinen Zählerstand per 31.12.2006 deinem Energieversorger mitteilst. Dann kannst du dir sicher sein, dass du bis dahin deinen Energieverbrauch mit 16% besteuert bekommst und erst danach mit 19%. Die Energieversorger werden sonst zum Jahreswechsel deinen Verbrauch schätzen.