Person A hat sich im August einen PKW zugelegt und hat einen Vorsteuerüberschuss dadurch in diesem Monat erzielt. Nun hat er einen Brief vom FA bekommen in dem geschrieben steht:
-Vorlage der vorhandenen Vorsteuerkonten
-Vorlage aller Belege, ab 100 € MwSt; bei Abschlagsrechnung sind die entsprechenden Zahlungsnachweise beizufügen.
Person A versteht das Anliegen nicht. Was muss er in Klartext dem FA alles überreichen. Ein Vorsteuerkonto besitzt er nicht. Alle Belege die Person A in Rechnung gestellt hat oder die Person A gezahlt hat?
d.h. im Fall der Buchführung: Die Vorsteuerkonten. Im Fall der Aufzeichnungen für die Überschussrechnung: Alle Aufzeichnungen, die zur Ermittlung der Vorsteuerbeträge verwendet worden sind.
-Vorlage aller Belege, ab 100 € USt; bei Abschlagsrechnung
sind die entsprechenden Zahlungsnachweise beizufügen.
Das sind alle Rechnungen von anderen Unternehmern, aus denen Vorsteuer geltend gemacht worden ist, wenn der Vorsteuerbetrag im Einzelfall mehr als 100 € ausgemacht hat. Wenn es sich dabei ausschließlich um die Autorechnung handelt, geht es um einen einzigen Beleg.
Person A versteht das Anliegen nicht.
Es geht um die (eingeschränkte) Prüfung der USt-Voranmeldung vor Zustimmung, ohne die das Guthaben nicht entsteht.
Ein Vorsteuerkonto besitzt er nicht.
Was/wie zeichnet er auf? Wie ermittelt er die abziehbaren Vorsteuerbeträge? Excel-Tabellen? Addistreifen vom Tischrechner?
Alle Belege die Person A in Rechnung gestellt hat oder die
Person A gezahlt hat?
Vorsteuer ist USt, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, und die der steuerpflichtige Unternehmer von seiner Zahllast abziehen kann. Die steht nicht auf den Rechnungen, die er an andere stellt, sondern auf den Rechnungen, die er von anderen bekommt.
Was/wie zeichnet er auf? Wie ermittelt er die abziehbaren
Vorsteuerbeträge? Excel-Tabellen? Addistreifen vom
Tischrechner?
Person Animmt die Rechnungen die er hat, rechnet die Nettobeträge + 16%. Das macht er mit allen Rechnungen. Dann zählt er per Taschenrechner die 16%-Summen zusammen und hat den VSt-Betrag für den Monat. Danach macht er die USt-Voranmeldung. Muss die Berechnung irgendwo niedergeschrieben werden? Oder kann das am Jahresende der Steuerberater machen?
auch die Aufzeichnungen eines Überschussrechners müssen nachvollziehbar sein. Allerdings sind da die Anforderungen weniger streng, es genügt z.B. eine Aufstellung in einer excel-Tabelle.
Von Taschenrechnern halte ich in diesem Zusammenhang nicht viel. Obwohl ich schon einige Jährlein mit diesen Sachen zu tun habe, hake ich bei längeren Kolonnen immer den Addistreifen ab, und es kommt öfter mal vor, dass da dieser oder jener Klops drin ist. Beim Taschenrechner bleibt er dann drin, und drei Wochen später kann niemand mehr feststellen, wie er reingekommen ist - das ist in Steuerangelegenheiten u.a. dann von Bedeutung, wenn es drum geht, ob der Fehler mit oder ohne Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit geschehen ist.