Hallo
angenommen Unternehmer A hätte in 12/09 einen großen Auftrag rein geholt, normalerweise ist er ein kleines Unternehmer der nur jährlich seine UST Anmeldung abgeben muss…
Die Zahlpflicht im letzten Quartal liegt be 10.000€.
Im Januar 2010 kauft er die notwendigen Waren ein für diesen Auftrag mit 7500 bis 8000€ zahlt er nun UST.
Sollte der Unternehmer die hohe Abgabe 2009 sofort melden?
Wenn er das täte müsste er die 10000€ ja zahlen und hätte ein Jahr lang das Geld nicht.
Wie kann er sich absichern dass er nicht gegen irgendeine Verordnung verstößt?
Danke
Daniel
Servus,
der Unternehmer kann in diesem Fall zur monatlichen USt-VA übergehen, wenn er bis 10. Februar (ohne Fristverlängerung - ohne Schonfrist) eine USt-VA für den Monat Januar übermittelt.
Die Option zur monatlichen USt-VA bindet ihn für dieses Kalenderjahr.
Falls die Mittel nicht da sind, um 12-2009 zu bezahlen, sollte beachtet werden, dass ein USt-Guthaben erst entsteht, wenn das FA zugestimmt hat. Um das zu beschleunigen, ist es nützlich, Belege für bedeutende Vorsteuerbeträge unaufgefordert in Kopie einzureichen, und gleichzeitig mit Übermittlung der USt-VA mit negativer Zahllast einen Antrag auf Überbrückungsstundung bis zur Zustimmung und dann folgender Verrechnung zu stellen.
Dadurch werden die Zuschläge nicht kleiner, aber es kann Vollstreckung vermieden werden - bei USt und LSt ist ruckzuck das Konto zu.
Schöne Grüße
MM
Liegt denn Soll- oder Istbesteuerung vor?
Wurde denn die Rechnung für den Auftrag schon gestellt? Wann hat der Kunde bezahlt?
Die Mittel für die Zahlung sind zwar da aber es wäre schon schädigend die in 12/2009 zu zahlende Umsatzsteuer, die ja mit den Einkaufsrechnungen aus 01/2010 wieder wesentlich gemindert wird fast doppelt zu zahlen, also die 10K im Dezember und dann nochmal 8K im Januar.
besteht denn im Moment die Pflicht für den Unternehmer diese 2009er Sache zu melden? Und nicht erst wenn die Jahreserklärung abgerechnet wird? Ich habe eben gerade erst 2008 gezahlt, allerdings wesentlich weniger…
Ich dachte ich kann die Abrechnung erst 2011 machen…
Danke Daniel
Es ist eine IST.
Der Kunde zahlte in meinem Beispiel auf Vorkasse da er wahrscheinlich seinen Gewinn 2009 drücken will