Hallo,
beim recherchieren, was genau zu beachten ist wenn man Geschäfte von Deutschland mit den kanarischen Inseln tätigen möchte habe ich nun stundenlang im web geschaut und bin noch verwirrter als zuvor.
Problem: die kanarischen Inseln gelten zwar als EU-Gebiet, gehören aber nicht zum EU-Umsatzsteuergebiet. D.h. sie werden zollrechtlich als Gemeinschaftsgebiet anerkannt, umsatzsteuerrechtlich nur als Drittland. Laut manchen Infos kann auch hier steuerbefreiung gelten, wenn eine USt-Identnummer geprüft wurde und gültig ist. Andere Quellen beruhen sich auf §18a Abs 1 / §1a Abs 2a nachdem diese Gebiete an den USt-Identifikationsverfahren gar nicht teilnehmen. Ich steige ehrlich gesagt durch den ganzen Paragraphendjungel nicht mehr durch und möchte nur Folgendes wissen:
- muss auf einer Rechnung an einen Unternehmer mit Sitz Gran Canaria Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
- müssen irgendwelche Zollpapiere trotz des Gemeinschaftsgebietes ausgefüllt werden?
Es handelt sich übrigens um Glückwunschkarten und Kalender falls dies eine Rolle spielen sollte.
Vielen vielen Dank für Auskünfte!
Christian