Servus Petz,
Ist das jetzt ein Statement oder eine Frage ?
das ist eine Frage. Die bezieht sich nicht unmittelbar auf das Thema USt / USt-ID, aber die Antwort darauf ist der Schlüssel zur buchhalterischen Behandlung des Themas insgesamt: Wenn es sich um insgesamt ein stehendes Gewerbe handelt, gibts auch insgesamt bloß eine Gewinnermittlung und daraus abgeleitet einen Gewerbeertrag. Dann dürfen die Innenumsätze überhaupt nicht gebucht werden. Wenn man zwei Gewerbebetriebe begründen kann, lässt sich die Sache für die steuerliche Gewinnermittlung genauso buchen wie für die gewünschten getrennten Auswertungen: Jeder Betrieb für sich, und alle Innenumsätze jeweils im Ertrag beim einen und im Aufwand beim anderen.
Daraus die Frage, wie entschieden werden kann, ob der bestehende Handel des e.K. und der dazugekommene Dienstleistungsbetrieb insgesamt ein stehendes Gewerbe sind, oder ob es sich um zwei handelt.
Schöne Grüße
MM