[USt] zwei Steuernummern = eine USt-Voranmeldung?

Servus Petz,

Ist das jetzt ein Statement oder eine Frage ?

das ist eine Frage. Die bezieht sich nicht unmittelbar auf das Thema USt / USt-ID, aber die Antwort darauf ist der Schlüssel zur buchhalterischen Behandlung des Themas insgesamt: Wenn es sich um insgesamt ein stehendes Gewerbe handelt, gibts auch insgesamt bloß eine Gewinnermittlung und daraus abgeleitet einen Gewerbeertrag. Dann dürfen die Innenumsätze überhaupt nicht gebucht werden. Wenn man zwei Gewerbebetriebe begründen kann, lässt sich die Sache für die steuerliche Gewinnermittlung genauso buchen wie für die gewünschten getrennten Auswertungen: Jeder Betrieb für sich, und alle Innenumsätze jeweils im Ertrag beim einen und im Aufwand beim anderen.

Daraus die Frage, wie entschieden werden kann, ob der bestehende Handel des e.K. und der dazugekommene Dienstleistungsbetrieb insgesamt ein stehendes Gewerbe sind, oder ob es sich um zwei handelt.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

die Frage ist, wie fast immer, nicht so einfach zu beantworten.

Hier habe ich ein Urteil gefunden, einigermaßen verständlich darstellt, wann nur ein einheitlicher Betrieb vorliegt oder ob ein Stpfl. zwei oder mehr Betriebe hat:
http://www.jura.uni-sb.de/entschdb/fgsaarland/dboutp…

Guck dort mal bei den Entscheidungsgründen unter Punkt 2.

Gruß

Petz

1 Like

Moin Moin,
ansich habe ich jetzt die Problematik wohl verstanden: es ist keine Organschaft, Erträge und Aufwendungen untereinander dürfen nicht mit Umsatzsteuer berechnet werden bzw. darf keine Vorsteuer gezogen werden (evt. Rechnungen müssen geändert werden).
Wäre schön, wenn hier jetzt noch jemand hier ist, des weiß, wie man das in DATEV umsetzen kann.
Viele Grüße
Mario

Moin Moin,
ansich habe ich jetzt die Problematik wohl verstanden: es ist keine Organschaft, Erträge und Aufwendungen untereinander dürfen nicht mit Umsatzsteuer berechnet werden bzw. darf keine Vorsteuer gezogen werden (evt. Rechnungen müssen geändert werden).
Wäre schön, wenn hier jetzt noch jemand hier ist, des weiß, wie man das in DATEV umsetzen kann.
Viele Grüße
Mario

Servus Mario,

jetzt gibts zwei Möglichkeiten:

Entweder man kann zwei getrennte Buchhaltungen mit getrennten Gewinnermittlungen einrichten - das geht dann, wenn es sich tatsächlich um zwei verschiedene Gewerbebetriebe handelt, näheres dazu in dem von Petz verlinkten Metzgereigaststättenurteil. In diesem Fall werden die USt-Werte durch das Programm in eine gemeinsame USt-Auswertung zusammengefasst, Stichwort dazu heißt „Konsolidierung“. Such Dich mal durch die Mandantenprogrammdaten, da gibts einen Bereich, in dem man die aufnehmende und die abgebende Mandantennummer definieren kann. – Dürfte bei DATEV-REWE auch nicht deutlich anders geworden sein.

Oder es gibt steuerlich bloß ein stehendes Gewerbe insgesamt. Dann muß auch die FiBu für beide zusammen gebucht werden, die Vorgänge zwischen den Betrieben äußern sich bloß in Geldströmen, nicht in Aufwand und Ertrag, und man kann separate Auswertungen bloß mit Auswertungen aus dem Modul KOST erreichen, indem man jeden der Betriebe als einen von zwei Kostenträgern definiert und zu jeder einzelnen Buchung den betroffenen Betrieb als Kostenträger eingibt. Die BWAn werden dann als „Kostenträgerabrechnung“ erzeugt, haben aber die gleiche Aussage.

Wenn Dir die Frage „Ein oder zwei stehende Gewerbe?“ ein bissel schwumselig vorkommt, ists sicherlich sinnvoll, vorher den StB des Unternehmens zu kontaktieren, mit Hinweis auf das Metzgereiurteil - es gibt wohl auch noch andere einschlägige Rechsprechung dazu, vielleicht ist da per DANUS sogar leichter was zu finden.

Schöne Grüße

MM

Servus Mario,

Servus,

so langsam raffe ich das ganze. Buchungsmäßig musste man schauen, da es mit dem „normalen“ Rechnungswesen compact von DATEV wohl nicht so einfach, aber wird.
Das wichtigste ist wohl aber, das die beiden Unternehmen sich nicht gegenseitig USt berechnen bzw. VS ziehen (sehe ich doch richtig?)
Viele Grüße
Mar;o

Das wichtigste ist wohl aber, das die beiden Unternehmen sich
nicht gegenseitig USt berechnen bzw. VS ziehen (sehe ich doch
richtig?)

Hallo,

ja, das ist das absolut wichtigste! Das zweitwichtigste ist, dass das Finanzamt auch nur eine Steuererklärung bzw. Voranmeldung erhält.

Mfg vom

showbee

Moin Moin,

Das zweitwichtigste ist,
dass das Finanzamt auch nur eine Steuererklärung bzw.
Voranmeldung erhält.

Da könnte evt. der Zug abgefahren sein :wink:

gruß

ja, das ist das absolut wichtigste! Das zweitwichtigste ist,
dass das Finanzamt auch nur eine Steuererklärung bzw.
Voranmeldung erhält.

Ich hätte die Prioritäten jetzt andersrum gesetzt :smile:

Ich hätte die Prioritäten jetzt andersrum gesetzt :smile:

hi,

für irgendeines muss man priorität setzen, beides ist marginal gleichwichtig und korrespondiert natürlich. hat das finanzamt erstmal 2 UStVA erhalten und wird dann korrigiert, fragt es nach warum. ist erstmal USt falsch ausgewiesen und VoSt falsch verbucht, dann interessiert sich auch das FA dafür.

aber ich gebe zu, es hat was die priorität zu drehen, wenn das finanzamt nix weiss, kann man alle „klammheimlich unter den teppich kehren“ und keiner hat je was mitbekommen von falsch ausgewiesene USt.

aber wie gesagt, der zug ist ja hier schon abgefahren. als hier immer gern titulierter lobbyist der steuerberater würde ich auch sagen, ein steuerberaterhonorar gespart, das kind war im brunnen, doppelt soviel arbeit hinterher.

gruss vom

showbee

p.s. schwitze gerade über meiner 6 diss und dem 40 aufsatz zum thema :wink:

Hi,

für irgendeines muss man priorität setzen, beides ist marginal
gleichwichtig und korrespondiert natürlich. hat das finanzamt
erstmal 2 UStVA erhalten und wird dann korrigiert, fragt es
nach warum.

dazu gibts auch andre Fälle: In denen die jeweils als zweite erfasste VA ganz schlicht die erste „überdeckt“, weil die fehlende Kennzeichnung als geänderte VA nicht so genau beachtet wird. Dann gibts die großen Augen erst, wenn die USt per Jahr so gar nicht zu der Summe der VAn passen mag.

Schöne Grüße

MM