ich habe eine rein theoretische Frage zur USt. zwischen Unternehmen und Konsument. Leider habe ich nicht den direkten Einblick in Steuerfragen und hoffe auf findige Nutzer.
Also das Konstrukt:
Unternehmen A hat einen Kaufvertrag mit Konsument K geschlossen.
-> Kaufpreis 100 EUR + 19 EUR USt. = 119 EUR
Drittunternehmen B möchte K einen Bonus i.H.v. 10% für den konkreten Kauf auszahlen. Also in dem Fall 19,90 EUR.
A und B stehen in einer Vertragsbeziehung und A hält ein Vorschusskonto bei B zur Deckung der Bonuszahlungen.
Entsteht dabei nicht ein Problem mit der USt., da dem K bei der Auszahlung von B nochmals die USt. abgezogen werden muss oder sehe ich das falsch? Könnte man B als Dienstleister des A verstehen und direkt auf die USt.-Zahlung des Kaufs zurückgreifen? Wie würde das bilanziert?
Viele Fragen aber es geht mir ständig im Kopf herum, wie wohl sowas gelöst wird.
wenn ich das richtig sehe erhält K 10% Bonus von B auf einen Kauf bei A. Sind alle Drei steuerpflichtige Unternehmer erhält K 11,90 Euro brutto, wovon der seinen VST Erstattungsanspruch minimieren muß, nämlich um 1,90 Euro.Da 10% von 119,00 gleich 11,90 Euro ausmachen.Das heisst, K hat einen Erstattungsanspruch von 19,90 minus 1,90 Steuer auf den Bonus, bleibt ein Ersatattungsanspruch von 18,00 Euro. Falls es nicht verständlich war, einfach nochmal melden.
Aber was ist, wenn K kein Unternehmer ist? Das ist für mich ein Denkproblem.
Also die Auszahlung der Ust. an den Konsumenten finde ich kritisch. Oder nicht?
um was für ein Geschäft geht es denn? Um Lieferung oder Leistung? Wenn Leistung, welche Art, und wo wird diese ausgeführt?
Das muss zuerst einmal noch beschrieben werden.
Es gibt einmal das Geschäft zwischen A und B. Und dann das zwischen A und K. A und B ist eine Vermittlungsprovision? Wo ist der vermittelte Umsatz? Vorsicht bei der Umsatzsteuer, je nachdem, in welchem Land diese ist, fällt hier die ausländische Landessteuer an, wenn nicht alles in Deutschland ist.
Ich hoffe, das hilft mal für weitere Denkanstösse. Ggfs. Antworten schicken und ich schaue mal, ob ich da helfen kann.
VG Claudia
wir machen mal ceteris paribus und setzten ein paar Rahmenbedingungen:
Alle drei Akteure sind in Deutschland
Beim Kontrakt von A->K handelt es sich um eine Lieferung
Nochmal ein Beispiel:
K kauft bei A im Shop eine CD für 100 EUR + 19 EUR Ust. = 119 EUR
B hat in Kooperation mit A dem K eine nachträgliche Umsatzrückerstattung von 10%
eingeräumt
Kann also B dem K als Nicht-Unternehmen -im Auftrag von B als z.B. Dienstleister- die
10 EUR NETTO plus die prozentual bezahlten 1,90 EUR Ust. auszahlen?
Also kann das Drittunternehmen im Auftrag genau so die Ust. wieder prozentual bei einem
Rabatt auszahlen wie es das direkt kontrahierte Unternehmen kann?
Hoffentlich ist diesmal alles verständlich.
Es interessiert mich sehr, wie das in dem Fall wäre.
meines Wissens nach ja. Die Umsatzsteuer bezieht sich wohl immer auf den Nettobetrag. Die Unternehmer müssen diese abführen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind, wovon ich nun ausgehe. Vorsicht allerdings bei K. Er hat somit evtl. sonstige Einkünfte? Also bei einem Fall ist das sicher nicht schlimm, doch bei mehreren: Achtung. Wichtig ist im Falle einer Betriebsprüfung natürlich auch die Vertragsgestaltung, aus der das alles deutlich ersichtlich wird. Ich finde dieses Konstrukt eher seltsam. Gibt es auch andere Möglichkeiten?
Hallo,
wenn K der Endverbraucher ist, zahlt er in jedem Fall die USt. Das ist bei jedem Endverbraucher so und letztendlich die Systematik der USt. Bei jedem Einkauf zahlen und tragen damit doch wir die USt. Wäre K ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, könnte er sich die USt als Vorsteuer wiederholen. Müsste aber die Rechnungen,welche er schreibt Umsatz versteuern.