Liebe Wissenden, ich schildere Euch folgenden Sachverhalt. Bitte helft mir bei der Erörterung (bitte mit Nennung von Urteilen oder anderen Rechtsquellen, sonst kann ich damit nicht argumentieren).
Eine Privatperson erwirbt ein Grundstück, das sich im Zustand der Bebauung mit einem Reihenhaus befindet. Das Grundstück erwirbt er von Unternehmer A; gleichzeitig (in einem gesonderten Vertrag) beauftragt er den Unternehmer B, das Reihenhaus zu errichten. Die Voraussetzung, zum Erwerb des Grundstücks ist die Beauftragung des Unternehmers B mit der Errichtung des Reihenhauses. Es liegt unstrittig ein einheitliches Vertragswerk im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes vor (d.h., dass sowohl der Kaufpreis des Grundstücks als auch der Preis zur Errichtung des Reihenhauses in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden). Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Rohbau des Gebäudes bereits fertiggestellt. Anmerkung: Ich konnte keine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Unternehmer A und Unternehmer B ermitteln/nachweisen.
Es stellt sich die Frage, ob die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 9a UStG hinsichtlich der Werklieferung (Auftrag zur Errichtung eines Reihenhauses) zur Anwendung kommt.
Ich bedanke mich bei allen Wissenden, die sich an der Lösung des Sachverhaltes beteiligen.