UStfreies Honorar als netto +19% buchen?

ein Dozent ist auch an der VHS tätig. Er ist als Unternehmer Vorsteuer / USt pflichtig (keine Kleinunternehmerregelung).

Wenn er ein Honorar der VHS bekommt, muss er dieses dann von diesem netto=brutto Honorar 19% Steuer als USt an das FA abführen?

Bsp. die VHS zahlt ohne MWSt-Ausweis 100Euro an den Dozenten.
Muss er dann
a) 100 Euro mit 0% USt verbuchen oder
b) 84 Euro Honorar und 16 Euro USt verbuchen?

Bin mal sehr gespannt auf die Antwort.

Vielen Dank im Voraus
Peter

Servus,

wenn die Voraussetzungen aus § 4 Nr. 21 a) UStG nicht erfüllt sind, ist die Leistung des Dozenten an die VHS nicht USt-befreit und er muss die USt abführen.

Ob es Volkshochschulen gibt, die Trägergesellschaften „ausgründen“, die die Bescheinigung gem. § 4 Nr. 21 a) bb) erhalten können und ausstellen lassen, weiß ich nicht. Die Stelle, die das Honorar auszahlt, weiß das aber.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

vielen Dank für die superschnelle Einschätzung.

Somit wäre ein nebenberuflicher Dozent gut beraten, alle Volkshochschulen an denen er als Referent tätig ist anzuschreiben um nachzufragen ob die jeweiligen VHSen eine Bescheinigung nach UStG §4 21 haben.

Beim Gesetzestext lesen ist noch die Nummer 22 b) aufgefallen in der speziell auf die VHS eingegangen wird. Die Kurse (Didgeridoo /Musik) müssten ja als kulturell angesehen werden.

Spannendes Thema.

USt-Pflicht von VHS-Dozenten
Servus,

Beim Gesetzestext lesen ist noch die Nummer 22 b) aufgefallen
in der speziell auf die VHS eingegangen wird.

Nr. 22b greift deswegen nicht, weil in den 22b-Fällen nur die Umsätze des Trägers, aber nicht die Leistungen, die der Träger von den Dozenten bezieht, USt-befreit sind.

Im Fall Didgeridoo-Musik ist die Frage nach der Bescheinigung der Landesbehörde ohne Bedeutung, weil entsprechende Kurse keiner Berufsausbildung oder Vorbereitung einer abzulegenden Prüfung dienen. Eine Volkshochschule, die - wie üblich - querbeet von DaF-Kursen über Muffinbacken und Radierwerkstatt bis hin zu irgendwelchen Feldenkrais-Geschichten alles mögliche anbietet, kann die genannte Bescheinigung unter keinen Umständen erhalten. Das ginge nur, wenn sie eine unabhängige Einrichtung „ausgründen“ würde, die sich ausschließlich mit den Funktionen „Ersatz- /Ergänzungsschule“ befasst - dann blieben aber Kurse zu einzelnen Musikinstrumenten bei der „Stamm-VHS“, die die Bescheinigung nicht erhalten kann.

Kurzer Sinn: Im gegebenen Fall kommt man um die USt nicht herum. Der ermäßigte Steuersatz käme auch bloß für Konzerte, nicht für Unterricht in Frage.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Man lernt immer noch etwas dazu. Hört sich alles einleuchtend an.
Dann wäre wohl Antwort b) meiner Ursprungsfrage wohl richtig?

Bsp. die VHS zahlt ohne MWSt-Ausweis 100Euro an den Dozenten.
Muss er dann
a) 100 Euro mit 0% USt verbuchen oder
b) 84 Euro Honorar und 16 Euro USt verbuchen?

Servus,

er muss 84,03 € Erlös und 15,97 € USt verbuchen.

So, wie es z.B. auch der Kneipier macht, der von seinem Gast z.B. 23,50 € bekommt, ohne dass ihm der Gast sagt, wie viel USt darin enthalten ist.

Auf volle €-Beträge wird der Umsatz erst bei der USt-Erklärung für das Kalenderjahr abgerundet. In der Zwischenzeit geht Herr Schäuble mit der Cent-Differenz Griechenland retten und fremde Länder bombardieren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Besten Dank für die kompetente und ausführliche Fallbesprechung.