UStG 13b - Betriebsvorrichtung oder Gebäude

Hallo,

hat die Tatsache, ob es sich bei einem WG um eine Betriebsvorrichtung oder um Teil eines Gebäudes handelt, Auswirkungen auf den 13b UStG?

Muss also bei Einbau eines Personenaufzugs, welcher nicht Betriebsvorrichtung und damit dem Gebäude zugerechnet wird der 13b angewendet werden und bei einem Lastenaufzug, welcher Betriebsvorrichtung ist, nicht?

Gruß
Stefan

Für den §13b UStG ist nur entscheidend, ob Bauleistung oder nicht und ob diese Bauleistung von einem Bauleister an einen anderen Bauleister erfolgt.

Ob Betriebsvorrichtung oder nicht ist entscheidend für die Zuordnung zum Anlagevermögen usw.