Liebe Community,
Leistungserbringer ( Subunternehmer )
kauft Material in Höhe von € 1190,00 ( inkl. MwSt. ) beim Bauhändler und erbringt Leistungen ( Lohnkosten ) für 1.000,00 Netto auf einem Bauvorhaben für den Auftraggeber ( dieser ist auch eine Baufirma! ).
Leistungserbringer verkauft sich für einen Pauschalbetrag von 2.300,00 Netto an Auftraggeber.Das heisst eine Nettorechnung in Höhe von 2.300,00 wird vom Leistungserbringer ( Sub ) mit dem Hinweis der Steuerumkehr an Auftraggeber gestellt.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer in der Voranmeldung:
Ist es richtig: dass Subunternehmer hat € 190,00 USt. an Baustoffhändler gezahlt und kann diese bei der UStVA geltend machen.( ist Vorsteuerberechtigt!)
USt. auf gesamte Rechnung pauschal € 2.300,00 in Höhe von € 437,00 geht auf Auftraggeber über und Subunternehmer deklariert dies so in der UStVA.
Somit würde der Subunternehmer eine Ust - Erstattung von € 190,00 vom Finanzamt erhalten.
Vielen Dank im Voraus!