Mal angenommen, jemand gründet ein Unternehmen und arbeitet
gem. § 19 UStg ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer (Unternehmer A).
Um dem Interesse der Kunden zu folgen optimiert der Unternehmer
sein Angebot und bietet nun auch Leistungen dritter an, welcher
die Mwst. regulär ausweist.
Wie können oder müssen Angebote und Rechnungen von Unternehmer A
aussehen, damit weder er, noch Lieferant und Kunde Nachteile
hinnehmen müssen? Oder hat es dann am meisten Sinn, wenn der
Lieferant seine Rechnung direkt an den Endkunden adressiert?
Gibt es Ausnahmeregelungen, sich auch vor Ablauf von 5 Jahren
vom § 19 zu trennen und reg. auf Mwst. zu arbeiten?
Gibt es Ausnahmeregelungen, sich auch vor Ablauf von 5 Jahren
vom § 19 zu trennen und reg. auf Mwst. zu arbeiten?
meinst du nicht auch, dass es eher umgekehrt ist? Wenn ein Steuerpflichtiger zur Regelbesteuerung optiert, ist er hieran fünf Jahre gebunden, nicht an die Kleinunternehmerregelung.
Mal angenommen, jemand gründet ein Unternehmen und arbeitet
gem. § 19 UStg ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer (Unternehmer
A).
Um dem Interesse der Kunden zu folgen, optimiert der
Unternehmer
sein Angebot und bietet nun auch Leistungen dritter an,
welcher
die Mwst. regulär ausweist.
Wie können oder müssen Angebote und Rechnungen von Unternehmer
A aussehen, damit weder er, noch Lieferant und Kunde Nachteile
hinnehmen müssen?
Oder hat es dann am meisten Sinn, wenn der
Lieferant seine Rechnung direkt an den Endkunden adressiert?
Es geht nur so, weil der Kleinunternehmer keine MwSt auf seine Rechnungen schreiben darf(!).
Gibt es Ausnahmeregelungen, sich auch vor Ablauf von 5 Jahren
vom § 19 zu trennen und reg. auf Mwst. zu arbeiten?
Die 5-Jahresfrist gibt es nur beim Wechsel vom Kleinunternehmer zum Unternehmer.
In der anderen Richtung gibt es keine 5-Jahresfrist und ein Wechsel ist an jedem Jahreswechsel möglich.