Hallo an alle,
1.) Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes (UStG) kann eine Privatperson nicht erteilen. Nur Unternehmer können Rechnungen ausstellen man beachte auch, dass § 14 UStG (Ausstellen von Rechnungen) nur von Unternehmern spricht. Was daher kommt, dass bereits im § 1 (1) Nr.1 Satz UStG definiert wird: „Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.“ Eine Privatperson hat also im UStG nichts verlosren und auch nichts am Hut. Verkäufe von Privatpersonen sind daher auch nicht steuerfrei (nach § 4 UStG). Dazu müssten sie erstmal steuerpflichtig sein und dann befreit werden. Nein sie werden vom UStG nicht erfasst. Sie sind nicht steuerbar.
2.) Als Privatperson kann ich über einen Verkauf eine Quittung ausstellen oder auch einen Kaufvertrag schließen. Mit folgenden Angaben:
Ich Anne Mülle, Musterstraße 1, 11111 Musterhausen habe Firma A in Straße Y, Ort Z meinen gebrauchten Schrank für XX € verkauft. Den Kaufpreis habe ich in bar erhalten. Musterhausen, den 28.06.2011 Unterschirft
und Ende.
Damit hat der Unternehmer seinen Nachweis über die Betriebsausgabe und fertig.