UStG: Rechnung von Privatperson ohne USt

Hallo zusammen,

Rechnungen von Privatpersonen dürfen ja keine USt enthalten bzw. sind USt-frei.

a) Mit welchem Paragraphen lässt sich das begründen? Mit der nicht-Nennung von Privatpersonen in § 1 UStG?

b) Was sollte eine Privatperson zur Begründung der USt-Freiheit unter die Rechnung schreiben?
Wäre so was wie „Rechnung von Privatperson, daher umsatzsteuerfrei.“ ok? Oder gibt es da Sinnvolleres?

c) Muss auch eine Privatperson ihre Steuernummer unter die Rechnung schreiben?

Schöne Grüße
JoKu

Hallo zusammen,

Rechnungen von Privatpersonen dürfen ja keine USt enthalten
bzw. sind USt-frei.

a) Mit welchem Paragraphen lässt sich das begründen? Mit der
nicht-Nennung von Privatpersonen in § 1 UStG?

Nö, ich würde da eher auf die Unternehmerdefinition in §2 tippen.

b) Was sollte eine Privatperson zur Begründung der USt-Freiheit unter die Rechnung schreiben?

Nichts. Um sowas muss sich eine Privatperson erstmal nicht kümmern.

Wäre so was wie „Rechnung von Privatperson, daher umsatzsteuerfrei.“ ok? Oder gibt es da Sinnvolleres?

Nö. Einfach so machen.

c) Muss auch eine Privatperson ihre Steuernummer unter die
Rechnung schreiben?

Nee, wozu das denn? Um den Eindruck zu erwecken ein Unternehmer zu sein?

Grüße

wer eine Rechnung schreibt, ist dann wohl kaum noch eine „Privatperson“:er nimmt am geschäftlichen Leben teil und muss schon die steuerrechtlchen Vorschriuftenb beachten!

daher mal kurz erläutern, was für eine Rechnung diese „Priuvatperson“ schreiben will und was der Rechnungsempfänger damit machen will!

Lia

daher mal kurz erläutern, was für eine Rechnung diese
„Privatperson“ schreiben will und was der Rechnungsempfänger
damit machen will!

Möglichkeiten:

P verkauft einem Unternehmer ein Betriebsmittel aus seinem persönlichen Eigentum (z. B. Schrank) und U will eine Rechnung.
oder
P stellt einmalig Software (z. B. Excel-Tabelle) für U her.

Gruß JK

daher mal kurz erläutern, was für eine Rechnung diese „Privatperson“ schreiben will

Wahrscheinlich eine aus der hervorgeht, was da verkauft wurde.

und was der Rechnungsempfänger damit machen will!

Einen Beleg haben, woraus die notwendigen Angaben hervorgehen.

Möglichkeiten:

P verkauft einem Unternehmer ein Betriebsmittel aus seinem persönlichen Eigentum (z. B. Schrank) und U will eine Rechnung.
oder
P stellt einmalig Software (z. B. Excel-Tabelle) für U her.

Einfach eine Rechnung schreiben, woraus eben das hervorgeht und keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Grunde würde auch einfach ein Blatt aus einem Quittungsblock reichen.

Grüße

Hallo an alle,

1.) Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes (UStG) kann eine Privatperson nicht erteilen. Nur Unternehmer können Rechnungen ausstellen man beachte auch, dass § 14 UStG (Ausstellen von Rechnungen) nur von Unternehmern spricht. Was daher kommt, dass bereits im § 1 (1) Nr.1 Satz UStG definiert wird: „Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.“ Eine Privatperson hat also im UStG nichts verlosren und auch nichts am Hut. Verkäufe von Privatpersonen sind daher auch nicht steuerfrei (nach § 4 UStG). Dazu müssten sie erstmal steuerpflichtig sein und dann befreit werden. Nein sie werden vom UStG nicht erfasst. Sie sind nicht steuerbar.

2.) Als Privatperson kann ich über einen Verkauf eine Quittung ausstellen oder auch einen Kaufvertrag schließen. Mit folgenden Angaben:

Ich Anne Mülle, Musterstraße 1, 11111 Musterhausen habe Firma A in Straße Y, Ort Z meinen gebrauchten Schrank für XX € verkauft. Den Kaufpreis habe ich in bar erhalten. Musterhausen, den 28.06.2011 Unterschirft

und Ende.

Damit hat der Unternehmer seinen Nachweis über die Betriebsausgabe und fertig.

Guten Tag,

2.) Als Privatperson kann ich über einen Verkauf eine Quittung
ausstellen oder auch einen Kaufvertrag schließen. Mit
folgenden Angaben:

Ich Anne Mülle, Musterstraße 1, 11111 Musterhausen habe Firma
A in Straße Y, Ort Z meinen gebrauchten Schrank für XX €
verkauft. Den Kaufpreis habe ich in bar erhalten.
Musterhausen, den 28.06.2011 Unterschirft
und Ende.

Damit hat der Unternehmer seinen Nachweis über die
Betriebsausgabe und fertig.

Ganz so einfach ist es leider nicht, wenn U vor der Zahlung eine Rechnung von P will und beide über 100 km auseinander sind.
Gruß JK

Ganz so einfach ist es leider nicht, wenn U vor der Zahlung
eine Rechnung von P will und beide über 100 km auseinander
sind.

Mich würden keine zhen Pferde dazu bekommen eine Rechnung auszustellen.
Wenn der Unternehmer unbedingt eine Rechnung haben will, soll er sie selbst schreiben. Dieses Dokument nennt sich dann Gutschrift und ist in § 14 (2) Satz 2 UStG geregelt. Viele An- und Verkäufer z.B. bei Altmetallen machen das immer so. Hier gehört allerdings der Hinwies rein, dass der Umsatz nicht steuerbar ist, da es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt.

USt darf in keinem Fall ausgewiesen werden, den wenn Uumsatzsteuer ausgewiesen wird muss sie auch an das Finanzamt gezahlt werden.

Mich würden keine zhen Pferde dazu bekommen eine Rechnung
auszustellen.

Warum denn nicht? Was ist denn dabei? Jeder darf eine Rechnung schreiben. Er sollte nur aufpassen, keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn er dazu nicht berechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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