UStVA ohne Ausweisung gezahlter Vorsteuerbeträge?

Liebe/-r Experte/-in,

Ist es zulässig / sinnvoll, in der quartalsweisen Umsatzsteuer Voranmeldung der Einfachheit halber erst einmal nur die eingenommene Mehrwehrtsteuer auszuweisen (und abzuführen) um erst bei der Gesamt- Umsatzsteuererklärung die verausgabten Umsatzsteuerbeträge hinzuzufügen und somit eine Rückerstattung zu bekommen?
vielen Dank für eine Antwort

Hallo hemax,
machen kannst du das, aber es macht keinen Sinn.
Grüße
der rechenschieber

warum, das ist eben meine Frage? Ich möchte mich nicht alle 3 Monate mit den Quittungen herumschlagen, sondern lieber alles auf einmal abarbeiten. Die Frage ist, ob mir dadurch Nachteile entstehen?

Hallo hemax,
machen kannst du das, aber es macht keinen Sinn.
Grüße
der rechenschieber

Nein, es entstehen nur Liquiditätsnachteile

dann gibt es halt später was zurück… vielen Dank für die Auskunft

Nein, es entstehen nur Liquiditätsnachteile

Grauzone. RICHTIG ist das nicht. UNd sinnvoll sowieso nicht. Bei Abgabeder USt-Erklärung fürs Jahr wird das Guthaben in der Regel auf sich warten lassen. Das liegt daran, dass bei einer Herabsetzung gegenüber der vorangemeldeten Steuer erst einmal ein „Antrag auf Steuerfestsetzung“ vorliegt. Und da lässt sich das Amt Zeit bei. Verständlich, wenn man keine VorSt meldet. Im groben sollten die Voranmeldungen stimmen. Wenn dann mal ein Beleg nicht erfasst wurde ziehts die jahreserklärung glatt. SO ist es gewollt und bewährt. Von allem anderen würde ich die Finger lassen.

Grüße

James

einen verspäteten Dank für Deine Antwort, ich werde mich an diszipliniertes Arbeiten in Sachen Buchhaltung gewöhnen und es von nun an so handhaben.