Müssen Ausgaben, wie z.B. Bankgebühren/Porti in der UstVa unter nicht steuerbare Umsätze (oder gar wo anders) angegeben werden, oder reicht es diese am Ende des Jahres in der Einnahmen/Überschussrechnung anzugeben.
Die UstVa wird für eine Einzelunternehmung gemacht, falls dies die Antwort beeinflussen könnte
Ausgaben werden in der UStVA nicht angegeben, lediglich die Summe der angefallenen Vorsteuer ist zu berücksichtigen. Die Ausgaben werden erst bei der Gewinnermittlung angegeben da sie für die Umsatzsteuer-Voranmeldung schlichtweg irrelevant sind.
Hallo, das hatte ich mir auch so gedacht war dann allerdings ein wenig verunsichert, als ich las, dass man z.B. Umsätze (diesmal jedoch Einnahmen) aus Google Adsense dort mit eintragen soll/muss. Diese Umsätze beeinflussen doch auch die UstVa nicht, oder ?
Kurz mal zur Klärung:
In die USt-VA gehören auf die Seite 1 sämtliche Umsätze. Nach der Definition des Umsatzsteuergesetzes sind mit Umsätzen im Allgemeinen die Einnahmen gemeint.
Die Ausgaben/Aufwendungen zählen nicht zu den Umsätzen. Aus den Aufwendungen/Ausgaben kann der Unternehmer (so er denn berechtigt ist) aber die Vorsteuer ziehen, welche in einer Summe auf der Seite 2 der USt-VA einzutragen ist.
Bei den meisten Unternehmern ist zumindest eine weitere Aufdrieselung der Vorsteuern nicht notwendig.