UV-Vorschriften bei Feinstzerstäubung

Hallo,
welche UV-Vorschriften müssen beim Zerstäuben von hochviskosen Flüssigkeiten beachtet werden?
Flüssigkeit: lösungsmittelfreie Polymerformulierung
Viskosität: 400-1200 cSt.
Tropfengröße:

Hi,

„lösungsmittelfreie Polymerformulierung“ ist sehr wenig aussagekräftig, da Polymere ein „weites Feld“ sind. Es kommt auf die konkreten Stoffe an! Sind die als Gefahrstoffe eingestuft oder welche enthalten ? Dann musst Du bei offenen Anlagen ggf. vorhandene MAK-Werte am Arbeitsplatz einhalten.

Kann der versprühte Stoff mit Luft eine Explosionsgefahr darstellen (i.a. alle organischen Stoffe, die nicht mit Wasser verdünnt sind)?
Dann siehe BetriebssicherheitsVO und die alte ZH 1/10 der Berufsgenossenschaften. Bei 5 ml/ min dürfte eine Ex-Gefahr aber lokal bleiben.

Können von der Formulierung sonstige Gesundheitsgefahren ausgehen, z.B. Augenschäden, wenn man es ins Auge bekommt, musst Du die auch verhindern.

Ohne Kenntniss der Stoffe kann ich nicht viel mehr sagen dazu.

A.