Uvg gesperrt wegen mangelnder Mitwirkung

Das Jugendamt schickt einer Mutter einen Überprüfungsantrag,der zeigen soll,ob das Kind noch Uvg-berechtigt ist.Die Mutter sendet den Antrag 2 Tage nach Frist zurück. 2Tage später wäre Auszahlungstermin.Die Mitarbeiterin hat währenddessen schon UVG gesperrt -lt. Mitteilung,bis der Antrag eingeht und fährt in den Urlaub.Der Antrag ist nun da,aber die Mitarbeiterin nicht.Die Familie hat kein Geld.
Ist das ein normales Procedere nach einer einmaligen Aufforderung???

Hallo Marthe,

Die Mutter sendet den Antrag 2 Tage nach Frist zurück

hat die Mutter vielleicht geglaubt die „Frist“ wäre nur ein Scherz oder ein Vorschlag?

Die Mitarbeiterin hat währenddessen schon UVG gesperrt -lt. Mitteilung,bis der Antrag eingeht und fährt in den Urlaub

Man mag es ja für ein Gerücht halten, aber ich bin davon überzeugt dass auch Mitarbeitern von Jugendämtern Urlaub zusteht.

Der Antrag ist nun da,aber die Mitarbeiterin nicht.Die Familie hat kein Geld

So etwas kann vorkommen wenn man (Mutter) glaubt feste Fristen nicht einhalten zu müssen.

Ist das ein normales Procedere nach einer einmaligen Aufforderung???

Gegenfrage: Wofür sind Fristen da, wenn man sich nicht daran halten zu braucht?

Gruß
N.N

Also: es steht nicht nur mitarbeitern von ämtern urlaub zu,sondern auch müttern.eben dieses war geschehen!!! aus dem urlaub—>antrag verschickt!nein,die mutter dachte tatsächlich nicht an einen scherz-soll bei ämtern ja auch kaum vorkommen.und witzigerweise hat die mutter(entgegen der jugendamts-mitarbeiterin offensichtlich) eine „vertretung“ gehabt,die WICHTIGE dinge in diesen 2 wochen erledigt hat(z.b. blumen giessen).allerdings beinhaltete diese vertretung nicht das unterschreiben von anträgen…!im übrigen kennt die mutter auch kulante mitarbeiter von ämtern/firmen,die tatsächlich eine nochmalige aufforderung schicken,um der mutter,die sich ja nun in der urlaubszeit im urlaub befand,die möglichkeit zu geben,auch nach der ersten frist zu antworten,damit nicht das KIND (für das das geld ja nunmal ist) am we ohne geld dasteht.
im übrigen ist hier leider keine antwort auf die obenstehende frage zu finden,die mit fundiertem wissen glänzt,sondern lediglich dazu geeignet,die mutter als „trollo“ hinzustellen… :wink:

Hallo,

die UVG-Leistungen werden nicht von den Behörden selbst ausbezahlt sondern laufen über die jeweiligen Kassen der Landesverwaltung.

Um die entsprechenden Leistungen sperren bzw anweisen zu können, gibt es bei den jeweiligen Kassen Vorlauffristen, die sich gerne auf 6 Wochen summieren können.

Somit könnte selbst eine Vertretung (die es im öffentlichen Dienst mangels Personal nicht mehr wirklich gibt) eine Zahlung innerhalb weniger Tage nicht bewerkstelligen.

Und wenn man das Geld hat, in Urlaub zu fahren, kann es mit dem UVG nicht so dringlich sein.

grüße
miamei

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