UVG in Raten zurückzahlen

Hallo,
mein Mann und ich haben uns entschieden uns nicht scheiden zu lassen und werden kommenden Monat wieder zusammenziehen.Nun will die UVG-Stelle natürlich ihren „Vorschuß“ an Unterhalt zurück haben.Wie stellen wir es am geschicktesten an das wir dies in einer 50 Euro Rate monatlich abzahlen können.Mein Mann hat seit 3 Monaten einen neuen Arbeitgeber und da käme eine Lohnpfändung gar nicht gut an.
Danke für Eure Antworten

Hallo! Was meinen Sie genau mit UVG? Es gibt mehrere Begriffe und Gelder die mit UVG abgekürzt werden. Hier wäre eine genauere Angabe hilfreich.

Grundsätzlich: Man kann mit allen Behörden un Ämtern sprechen! Wenn Sie eine Forderung akzeptieren und auch den Schaverhalt mit klären wollen, sind die meisten Behörden sehr entgegenkommend. Sprechen Sie die Behörde genau so an und schildern Sie die Problematik des neuen Arbeitgebers und der „knappen Kasse“. Wenn durch eine Vorschussrückzahlung ein Arbeitsplatz gefährdet ist, spielen die in der Regel mit. Im schlimmsten Fall sollten sie sich rechtlichen Beistand einholen und vor das Sozialgericht ziehen.

Hallo,
sorry,ich meinte Unterhaltsvorschuss für unsere gemeinsamen Kinder.Mich interessiert ob wir die monatliche Rate ansagen können, oder ob das Jugendamt dies berechnet.Mein Mann soll entsprechende Unterlagen der monatlichen Belastung wie Mietvertrag usw einreichen.Dies wird sicherlich in der nächsten Woche auch prompt erledigt.Fakt ist das eine Rate in Höhe von 50 Euro uns nichr „„weh““ tut und auch per Dauerauftrag regelmäßig überwiesen würde.Sollte aber das JA eine höhere Rate fordern könnten unter Umständen Schwierigkeiten auftreten.
Danke für Ihre/Eure Antworten

In diesem Fall würde ich mit dem Jugendamt reden. Wenn Sie eh die Unterlagen einreichen und sagen „Wir zahlen das Geld auf jeden Fall zurück und wollen das auch aber wenn es mehr als 50 € pro Mant sind, bekommen wir finanzielle Probleme. Können wir das also monatlich á 50e zurückzahlen?“ sollte dies bei halbwegs normalen und guten sachbearbeitern funktionieren. Ehrlich und offen ansprechen ist dann die cleverste Methode.

Hallo MrAC,

herzlichen Dank für Ihre Hilfe.Somit werden wir versuchen mit entsprechender Sachbearbeiterin ein offenes Wort zu reden.

danke für die nachfrage.meine antwort lautet, dass

Sie in mir keinen Experten für Ehefragen haben, sonderen daß ich in der Gastronomie und hotellerie
als Experte gelte. tut mir leid, gruss.d.h.

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Hallo zedric!
Habt Ihr schon eine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten? Grundsätzlich wird die Summe nicht in einem Betrag zurückgefordert und eine Lohnpfändung wird meines Wissens nach auch nur durchgeführt, wenn das Jugendamt nicht anders an Die Summe drankommt. Also mein Vorschlag ist, bei der UVG-Stelle vorstellig zu werden und eine Rückzahlung in monatlichen Raten zu 50,- € anzubieten.
Gruß, Alexandra Mildner

Hallo Alexandra,

wir legen alle geforderten Papiere grad zusammen und ich habe einen entsprechenden Brief dazu geschrieben.Ich wohne noch in NRW, mein Mann durch seine neue Arbeit schon in Hessen. ER kann sich z.Zt. nicht mal soebend frei nehmen um dort beim JA vorstellig zu werden.Da es sich um alte UVG Leistungen handelt, die wie "normale"Schulden behandelt werden, greift die normale Pfändungstabelle.Will heißen, das JA wird sich sicherlich auf eine Ratenzahlung einlassen, denn bei 3 Kindern und 2 Erwachsenen im Haushalt liegt mein Mann mit seinem Nettogehalt ne Ecke UNTER der Pfändungsgrenze.Die geforderten Unterlagen samt Brief gehen Montag zur Post und dann müssen wir abwarten.

LG Kerstin Schramm

Hallo Kerstin,
mit „vorstellig werden“ meinte ich nicht, unbedingt persönlich dort zu erscheinen, per Post geht es doch auch. Wichtig ist doch, dass Ihr den Willen zeigt, die Summe zurückzuzahlen und wenn es nur winzige Beträge sind.