Uvg rechtsundlage des zurückzahlens

hallo
hatte am we schonmal ne ähnliche problematik vorgetragen, dies hier ist zwar noch der gleiche fall, inhaltlich aber unterschiedlich.

ich wohne mit meiner freundin (mit kind aus früher beziehung) zusammen. der vater ist gut mit mir befreundet und so soll es auch bleiben. während der geburtszeit war er bis zum kindesalter von 7 monaten im studium, die kindes mutter erhielt uvg. der kindesvater war sofort nach ende des studiums zahlungsfähig und zahlungswillig. alles problemlos. das ju verlangt den unterhaltsvorschuss nun zurück
aber wann besteht verplichtung zur rückzahlung?
nur bei zahlungsunwilligkeit? gibts da einen ermessensspielraum? gibts gesetze nach denen bei zahlungswilligkeit nicht zurückverlangt wird?

vielen dank für eure unterstützung und eine schöne woche

Hallo,

also ersteinmal ist an sich der KU wichtig, wenn denn noch Taler da sind macht man ne Ratenzahlung von z.B 5€.
Oder für KU ist nicht genug da, denn macht man ebend nur ne Ratenzahlung fürs UV-Geld so wie man kann.

Gruß

hallo
hatte am we schonmal ne ähnliche problematik vorgetragen, dies
hier ist zwar noch der gleiche falinhaltlich aber
unterschiedlich.

ich wohne mit meiner freundin (mit kind aus früher beziehung)
zusammen. der vater ist gut mit mir befreundet und so soll es
auch bleiben. während der geburtszeit war er bis zum
kindesalter von 7 monaten im studium, die kindes mutter
erhielt uvg. der kindesvater war sofort nach ende des studiums
zahlungsfähig und zahlungswillig. alles problemlos. das ju
verlangt den unterhaltsvorschuss nun zurück
aber wann besteht verplichtung zur rückzahlung?
nur bei zahlungsunwilligkeit? gibts da einen
ermessensspielraum? gibts gesetze nach denen bei
zahlungswilligkeit nicht zurückverlangt wird?

vielen dank für eure unterstützung und eine schöne woche

der uvs wurde nur die ersten 6 monate gezahlt, oder länger. zurück zahlen muss man immer, es ist ja nur eine art zinsloses darlehen.
für die ersten 6 monate muss der vater zurück zahlen, er verdient ja nun auch geld.
uvs sind steuergelder und da würde der staat richtig ärger bekommen. genauso könnte man fragen, warum haben sie nicht für das kind bezahlt?

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa

Hallo…
wie ich bereits Vorrausgesagt hatte,muss die Mutter die volle Höhe des zuviel gezahlten Unterhalts Vorschußes zurückzahlen,eine Ratenvereinbahrung kann hier getroffen werden,es gibt hier leider keinen „Gesetzesspielraum“.

das weiss ich leider nicht,sorry

sorry aber darüber weiss ich nicht bescheid. Ich denke sofern der Unterhaltspflichtige in der lage ist zu zahlen, so wird auch das JA den Vorschuss zurückverlangen können.
Alles Gute

Hallo,

ab der Zeit wo er Leistungsfähig ist, muss der Unterhaltsvorschuss zurückbezahlt werden. Wenn er während des Studiums nicht genug Einkommen hatte, dann darf für diese Zeit der Unterhaltsvorschuss nicht gefordert werden.

Jugendämter machen das trotzdem gerne mal. Am besten sollte der Vater zum Anwalt gehen, der dann auf § 1603 BGB verweisen wird.

Wenn er ZahlungsUNFÄHIG (also er kann nicht) ist, muss er nicht zurückbezahlen. Ist er ZahlungsUNWILLIG (dann will er ja nicht) muss er trotzdem zahlen.

Gruß

Hallo,
besteht verplichtung zur rückzahlung? Immer und auf alle Fälle!!!
Gibts da einen ermessensspielraum? NEIN!!!
Gibts gesetze nach denen bei zahlungswilligkeit nicht zurückverlangt wird? Frag mal beim Jugendamt nach… Die freuen sich über solche Fragen… oder frag mal bei einen feministischen Verein nach… :smile:

Bestes Gelingen
brasil