hallo
hatte am we schonmal ne ähnliche problematik vorgetragen, dies hier ist zwar noch der gleiche fall, inhaltlich aber unterschiedlich.
ich wohne mit meiner freundin (mit kind aus früher beziehung) zusammen. der vater ist gut mit mir befreundet und so soll es auch bleiben. während der geburtszeit war er bis zum kindesalter von 7 monaten im studium, die kindes mutter erhielt uvg. der kindesvater war sofort nach ende des studiums zahlungsfähig und zahlungswillig. alles problemlos. das ju verlangt den unterhaltsvorschuss nun zurück
aber wann besteht verplichtung zur rückzahlung?
nur bei zahlungsunwilligkeit? gibts da einen ermessensspielraum? gibts gesetze nach denen bei zahlungswilligkeit nicht zurückverlangt wird?
vielen dank für eure unterstützung und eine schöne woche