Hallo Liebe Experten,
ich wüsste gerne, ob die Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig in einer Schulung durch den Arbeitgeber oder jemandem der von ihm beauftragt wurde den Arbeitnehmern näher gebracht werden muss.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen in denen geregel ist, was der Arbeitgeber machen MUSS?
Kann ein Arbeitgeber die UVV als Prospekt 1 mal im Büro auslegen und sagen es ist dann die Pflicht der Arbeitnehmer das durchzulesen?
ER hätte mit der Auslage der Unterlagen seine Pflicht erfüllt?
Über Antworten mit Rechtsgrundlagen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Hallo,
die grundlegende Norm ist § 12 ArbSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html
kennen sie den Unterschied zwischen Theorie und Praxis .
Theorie ist das verlinkte Gesetz , praktisch kann sogar die BG auf der Baustelle sein , Anweisungen , Verbote und Fehler ansprechen.
beispielweise Stemmarbeiten ohne Gehörschutz .
der Handwerker wird vom Chef zum Auto geschickt , angeblich welche holen , da sind aber keine ,nur bis der Monteur wieder kommt , ist die BG weg .
selbiges gilt für die Betrieblichen Ersthelfer , da wird einfach ein Azubi benannt der gerade seinen Führerschein gemacht hat und seine Unterweisung bekommen hat .
Das ist die Praxis !
Ich könnte hier den Speicherplatz zuschreiben mit erlebten und nicht nur eines Arbeitgebers .
gruss
Toni
Hallo,
und was trägt jetzt ihr Posting zur Diskussion der Ursprungsfrage bei ?
Der UP wollte eine Rechtsgrundlage und die habe ich ihm genannt. Was er damit anfängt ist seine Sache.
Die von Ihnen beschriebene Rechtspraxis hat eine Menge damit zu tun, daß Menschen wie Sie wegschauen und sich dann hinterher in Internetforen ausheulen. Ist ja dann so schön anonym. Übrig bleibt aber die Tatsache, daß Sie offenbar keinen A… in der Hose hatten, um in den von Ihnen beschriebenen Fällen die Einhaltung der Gesetze zu fordern. Damit sind Sie Teil des Problems !
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Hi
Ich will nicht in Ihre Fusstapfen treten und hier unhöflich angiften .
als ich das gelesen hatte , kam ich gerade von einem Gespräch mit einem Arbeitgeber , der mich entlassen hatte , weil ich aus ihm seiner Sicht Arbeitsverweigerung gemacht hatte , im beisein der BG und eines Anwaltes .
Hier ging es nämlich genau um das Thema verbotene Leitern , keinerlei Schutzausrüstung wie Schutzbrillen und Gehörschutz und bei einem Betrieb von ca 20 Mann nur diesen „Kuriosen“ Ersthelfer .
des weiteren ist mein Profil ausgefüllt .
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt , etc , habe aber im Jahre 2006 - 2007 im Auftrag der BG im Werkschutz von Raffenerieen gearbeitet kenne mich somit sehr gut mit Arbeitsschutz aus .
Ich werde hier im öffentlichen Forum aber nur soweit gehen , das ich diese Fälle /Vorkommnisse erwähne , aber nicht die Firmen mit Namen anprangere .
Der Beitrag sollte dem Thread Eröffner den Hinweiss geben , das sein Betrieb mit diesen Missachtungen des Gesetzes nicht alleine da steht , sondern das es nach dem Bild das ich so bekomme , einen grossteil von Mittleren und kleinen Betrieben betrifft .
gruss
Toni
Vielen Dank für die Antwort(en). Die rechtliche Grundlage war es, die ich gebraucht habe. Danke, danke, danke!
Ob es noch woanders misachtet wird oder nicht, interessiert mich eher nachrangig. Aber ist interessant zu lesen.
Liebe Grüße
knowledge