UZwGBw - Diebstahl? Unterschlagung?

Soso

Eben nicht. Die Fallvorgabe ist, X sei berechtigt im Besitz
des Truppenausweises. Du verschiebst hier die Fallvorgaben, um
auf das von Dir gewünschte Ergebnis zu kommen. Wir können
nicht berechtigten Besitz zur Vorgabe machen, um dann mit der
Konstruktion einer Nichtberechtigung ein Ergebnis zu finden.

Ob berechtigter oder nichtberechtigter Besitz ist für die Betrachtung völlig egal. Wenn der Soldat auf Grund seiner Lagebeurteilung von nichtberechtigtem Besitz ausgeht handelt er völlig korrekt. Wenn er das als private Retourkutsche macht, weil er seinem Spezi eins auswischen will handelt er nicht korrekt. Das hat aber alles nichts mit Strafrecht oder Polizeirecht zu tun, sondern mit internem Dienstrecht der Bundeswehr, denn darin bewegt sich der Soldat.

Der berechtigte Besitzer eines Truppenausweises hat nicht
Anspruch auf Herausgabe, wenn ihm dieser Ausweis von einem
Unzuständigen unberechtigt entzogen wird?

Hat was lorioteskes der Satz. :smiley:
Du gehst von der falschen Voraussetzung aus der Soldat wäre nicht berechtigt, das ist er aber als Amtsträger der Bundeswehr pauschal.
Und die Bundeswehr entscheidet nunmal wer Truppenausweise führen darf und wer nicht. Und gegenüber dem Zivilisten ist der Soldat nunmal „die Bundeswehr“.
Ob sich im Nachhinein die geschilderten Handlungen des Soldaten als falsch oder unnötig herausstellen ist an sich völlig egal, denn das sind Interna der Bundeswehr. Und wenn der Reservist den Ausweis mit sich führen soll wird er ihn wiederbekommen.

Ich weiß, das hatte ich schon einmal gechrieben, aber du hast es offenbar nicht verstanden.

Damit wären wir an dem Punkt, dass ein Schüler einem Berufssoldaten :den Ausweis abnehmen darf und auch nicht mehr herausgeben muss, :solange es nicht vom Klassenlehrer angeordnet wird…hm…

Ich weiß nicht in welcher Realität du lebst, aber Soldaten der Bundeswehr sind Amtsträger einer Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Warum unterstellst Du, der Reservist habe den Truppenausweis unter
strafbaren Umständen genutzt?

Tue ich nicht, aber ich weise als Exkurs auf die Strafbarkeit bestimmten Verhaltens hin, weil sich im Fall ja kein strafbares Verhalten findet und es so schön passt.

Das liest Du in den Übungsfall hinein, obwohl gar nichts darüber :gesagt ist. Du konstruierst ständig, um Y zu entlasten, so mein :Eindruck.

Äh, von was denn entlasten? Von deinen realitätsfernen Vorwürfen? Nö, das ist gar nicht nötig.

Der Ausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bzw.
des BMVg/der Bundeswehr als Bundesbehörde. Da jeder Soldat die
gesetzliche Pflicht hat das Eigentum des Bundes zu wahren geht
daraus auch mittelbar die Pflicht hervor entwendetes oder
nicht rechtmäßig im Besitz befindliches Eigentum der
Bundeswehr in amtliche Verwahrung (=/= Beschlagnahme) zu
nehmen, um es wieder dem Besitz der Bundeswehr zuzuführen (in
diesem Fall dank unzweideutiger Identifizierbarkeit kein
Streitfall).

Erneut: Es steht von vornherein fest, dass der Besitz
rechtmäßig war

Was aber nichts an den Eigentumsrechten ändert.

und Y darüber hinaus zu Maßnahmen nach §1 UZwGBw nicht berechtigt.

Es geht auch nicht um Maßnahmen nach UZwGBw (von denen im Übrigen keine hier - mit viel Fantasie - relevante im §1 steht). Es geht darum das der X dem Y freiwillig etwas gibt, was der Y dann als Vertreter des Eigentümers einbehalten will.

Im Übrigen wäre m. W. über dies erforderlich, Polizei oder :Staatsanwaltschaft zu informieren.

Du lieber Gott, wieso das denn bitte? :smiley:

Einfach etwas zu kassieren ist, auch der Bundeswehr nicht
erlaubt, selbst wenn es sich darum dreht, Eigentum der
Bundeswehr abzunehmen (vgl. §7 (3) UZwGBw).

Leg das UZwGBw am besten mal schnell gaaaaanz weit weg, denn es hat mit dem Fall (wie dir wiederholt von diversen Personen aufgezeigt wurde) nichts zu tun.

Da wurde nichts „kassiert“ oder „abgenommen“, da hat der eine dem anderen freiwillig etwas gegeben, was dieser dann berechtigt einbehält.

Ich darf dich aber beruhigen, sollte dieser Ausweis im Zuge der weiteren Überprüfung plötzlich zu einem Beweismittel in einer Strafsache werden, dann würde er auch an die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Es zeigt sich, wie gut es ist, dass auch die Bundeswehr sich den :zivilen Gesetzen nicht entziehen kann.

Hast du irgendein Trauma aufzuarbeiten?
In Deutschland gibt es zwar Privatrecht - auch Zivilrecht geheißen - aber keine zivilen Gesetze.
Die Bundeswehr ist verfassungsmäßiges Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland und damit wie jede andere Staatliche Institution an Recht und Gesetz gebunden.
Nur - und das zeigst du hier gerade par exellence - weiß oftmals der unbeteiligte Bürger gar nicht wie Recht und Gesetz eigentlich aussehen. :wink:

Der Soldat handelt hier gegenüber dem Zivilisten
als „Bundeswehr“.

Meine Meinung ist, der Soldat handelte eigenmächtig, da
gesetzlich nicht berechtigt.

Deine Meinung ist aber völlig irrelevant, so schwer das für dich sicherlich auch fällt das zu akzeptieren.
Er ist als Amtsträger - hier Soldat - berechtigt. Und dazu weist ihn nicht nur seine Uniform, sondern - ich weiß, lustig - auch sein Truppenausweis aus.

Ansonsten könntest Du ja vielleicht mal eine Gesetzesgrundlage für :das Verhalten von Y benennen. Das vermisse ich eigentlich.

Ich vermisse bei dir auch vieles, aber das meiste kann ich mir mittlerweile denken.
Noch mal die Quelle: § 903 BGB.

Tatsächlich wäre aber die relevante Frage: Gegen welche Norm soll der Soldat denn verstoßen haben?
Richtig, gegen keine. Es entsteht ja nicht mal ein wie auch immer gearteter Schaden oder Nachteil für irgendjemanden.

Allerdings ist ein einzelner Soldat selbstverständlich nicht
„die“ Bundeswehr. Ein Soldat kann nicht einfach hergehen,
jemandem den Truppenausweis abnehmen, diesen zerreißen und
dann darauf pochen, dass er - als „Bundeswehr“ - schließlich
mit diesen Ausweisen, dem Eigentum der Bundeswehr, machen
könne, was er wolle.

Kann er schon (nur nicht das, was er will, sondern was der Dienstherr will), vielleicht darf er sogar. Und wenn das nicht im Sinne der Bundeswehr war muss er sich gegenüber der Bundeswehr und im Zuge dessen (du schilderst hier ja eine Sachbeschädigung) vielleicht auch gegenüber einem Gericht rechtfertigen.

Aber das hat ja nichts mit dem Fall zu tun. Im geschilderten Fall wurde der Ausweis nicht abgenommen (er wurde freiwillig übergeben) und auch nicht zerstört.

Wenn jemand mit einem Panzer mal eben
durch ein Haus fährt, weil es ihm gerade so passt, wird er in
der Regel aus der Bundeswehr entlassen und vom Staatsanwalt
vor Gericht gestellt. Es gibt schon auch die
Eigenverantwortung, unter der auch ein Soldat verstehen muss,
dass er längst nicht immer im Sinne der Bundeswehr handelt,
wenn er handelt. Nicht ganz umsonst gibt es eine WDO und ein
Wehrstrafgesetz.

Äh, ja. Nur werden wir wohl nie erfahren, was das mit dem Eingangsfall zu tun haben soll.

In diesem Fall kann man höchstens die Frage stellen, ob die
Art und Weise des Vollzugs der Sache angemessen war. Ich muss
aber zugeben, dass ich den Ausweis in so einer Situation wohl
ebenfalls direkt kassiert hätte.

Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?

Eigentum.

Gruß Andreas

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Hallo,

wir sind im 21.Jahrhundert…:smile:)

vergiss

a) den Wikischrott…
und

b) es gibt nur den Truppenausweis

als elektronischen Ausweis für aktive Soldaten.

Lediglich die neuen

Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
(also die neue Reserve)

erhalten ebenfalls einen Truppenausweis.

Im Prinzip wird hier eine Nationalgarde nach US-Vorbild
aufgebaut,die auch als Polizeitruppe in der BRD eingesetzt werden soll.Inwieweit das überhaupt mit dem GG vereinbar ist,darf bezweifelt werden…

Hi,

mir wurde bei der Wachausbildung beigebracht, dass man niemals einen Ausweis anfassen darf weil das Gegenübner dann behaupten könnte es wäre ein Geldschein verschwunden.

Also, wenn man den Ausweis zurück bekommt könnte man noch fragen:„Und was ist mit den 50Euro die sie mir mit dem Ausweis weg genommen haben?“

Als nächstes ist die Kontrolle der Ausweise Sache der Wache. Ich könnte mir hier einen Verstoß gegen die Vorgesetztenverordnung oder die Wachverordnung vorstellen(ähnlich als wenn man sich für einen Polizisten ausgeben würde).

Was den Diebstahl angeht:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

fremde bewegliche Sache: check
sich oder einen Dritten aneignen: check(der hatte wohl vor es einem Vorgesetzten oder der Wache zu geben was jeweils ein Dritter wäre)
rechtswidrig: Tja, hier ist der knackpunkt. Wie einen Beitrag weiter unten angesprochen wurde ist dies nicht rechtswidrig.

MFG

In diesem Fall gibt Y den Truppenausweis zurück, weil er den
(rechtswidrigen) Befehl dazu bekommen hat, nicht weil Anspruch
auf Herausgabe an X bestehen würde.

Das Geben eines rechtswidrigen Befehls ist verboten.
Das Ausführen eines rechtswidrigen Befehls ist verboten.

Damit soll der Ausrede „Ich habe doch nur Befehle ausgeführt.“ begegnet werden.

Red nicht dumm rum. Du hast behauptet es hätte bis 2008 einen Truppenausweis für Resis gegeben, danach nicht mehr. Egal wie detailiert oder oberflächlich man das betrachtet, deine Behauptung war falsch.

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Das Geben eines rechtswidrigen Befehls ist verboten.
Das Ausführen eines rechtswidrigen Befehls ist verboten.

falsch.
es gibt rechtswidrige befehle, die sehr wohl ausgeführt werden müssen. http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rischer_Befe…
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Befehlsrecht.pdf

vermutlich bist du dir über den begriff ‚rechtswidrig‘ nicht ganz im klaren?

Das Geben eines rechtswidrigen Befehls ist verboten.

Richtig, aber der befehlende Vorgesetzte muss sich erst mal darüber klar sein, dass sein Befehl rechtswidrig ist.

Das Ausführen eines rechtswidrigen Befehls ist verboten.

Nein, das ist pauschal nicht richtig.
Es wird unterschieden zwischen rechtswidrigen verbindlichen und rechtswidrig verbindlichen Befehlen.

Nur die Ausführung von Befehlen die Straftaten oder schwere Völkerrechtsverstöße beinhaltet ist verboten.

Die Ausführung von Befehlen die keinen dienstlichen Zweck haben, gegen die Menschenwürde verstoßen oder deren Befolgung unzumutbar ist obliegt der Lagebeurteilung des Befehlsempfängers. Er muss also nicht, kann aber einem entsprechenden Befehl Folge leisten.

Und dann gibt es noch rechtswidrige Befehle, die nicht in die eben dargestellten Kategorien fallen und damit verbindlich sind (Unterrichtsbeispiel: Der Hauptmann gibt seinem Fahrer den Befehl die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h zu überschreiten um rtechtszeitig zur Besprechung mit dem Kommandeur zu kommen).

Gruß Andreas

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aha

Egal wie detailiert oder oberflächlich man das betrachtet, deine
Behauptung war falsch.

Und wird durch den zusätzlichen Unsinn von ihm noch viiiiiiiiiiel fälscher. ;D

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mir wurde bei der Wachausbildung beigebracht, dass man niemals
einen Ausweis anfassen darf weil das Gegenübner dann behaupten
könnte es wäre ein Geldschein verschwunden.

Sorry, aber dann hat dir dein Ausbilder leider Unsinn vermittelt!

Wie willst du bitte im Zweifelsfall die Echtheit eines Dokuments überprüfen, wenn du es nie in der Hand hattest? Richtig, gar nicht.

Richtig ist, dass man sich Ausweise nicht in Sichthüllen, zusammengefaltet oder in der Brieftasche aushändigen lässt, sondern nur den blanken, nicht gefalteten Ausweis.

Als nächstes ist die Kontrolle der Ausweise Sache der Wache.

Wenn es sich um eine Personenüberprüfung nach §4 UZwGBw handelt wäre unter anderem die Wache dazu befugt. Das ist hier aber gar nicht der Fall.

Ich könnte mir hier einen Verstoß gegen die
Vorgesetztenverordnung oder die Wachverordnung
vorstellen(ähnlich als wenn man sich für einen Polizisten
ausgeben würde).

Sorry, verstehe ich vollinhaltlich nicht.

Was den Diebstahl angeht:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten
rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

fremde bewegliche Sache: check
sich oder einen Dritten aneignen: check(der hatte wohl vor es
einem Vorgesetzten oder der Wache zu geben was jeweils ein
Dritter wäre)

Nein, kein „check“, denn das Eigentum liegt ja bei der Bundeswehr und nicht beim Besitzer.

Gruß Andreas

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ot
Hi,

respekt für Deine Ausdauer einem unbelehrbaren was beizubingen.

Grüße RS99