Soso
Eben nicht. Die Fallvorgabe ist, X sei berechtigt im Besitz
des Truppenausweises. Du verschiebst hier die Fallvorgaben, um
auf das von Dir gewünschte Ergebnis zu kommen. Wir können
nicht berechtigten Besitz zur Vorgabe machen, um dann mit der
Konstruktion einer Nichtberechtigung ein Ergebnis zu finden.
Ob berechtigter oder nichtberechtigter Besitz ist für die Betrachtung völlig egal. Wenn der Soldat auf Grund seiner Lagebeurteilung von nichtberechtigtem Besitz ausgeht handelt er völlig korrekt. Wenn er das als private Retourkutsche macht, weil er seinem Spezi eins auswischen will handelt er nicht korrekt. Das hat aber alles nichts mit Strafrecht oder Polizeirecht zu tun, sondern mit internem Dienstrecht der Bundeswehr, denn darin bewegt sich der Soldat.
Der berechtigte Besitzer eines Truppenausweises hat nicht
Anspruch auf Herausgabe, wenn ihm dieser Ausweis von einem
Unzuständigen unberechtigt entzogen wird?
Hat was lorioteskes der Satz. 
Du gehst von der falschen Voraussetzung aus der Soldat wäre nicht berechtigt, das ist er aber als Amtsträger der Bundeswehr pauschal.
Und die Bundeswehr entscheidet nunmal wer Truppenausweise führen darf und wer nicht. Und gegenüber dem Zivilisten ist der Soldat nunmal „die Bundeswehr“.
Ob sich im Nachhinein die geschilderten Handlungen des Soldaten als falsch oder unnötig herausstellen ist an sich völlig egal, denn das sind Interna der Bundeswehr. Und wenn der Reservist den Ausweis mit sich führen soll wird er ihn wiederbekommen.
Ich weiß, das hatte ich schon einmal gechrieben, aber du hast es offenbar nicht verstanden.
Damit wären wir an dem Punkt, dass ein Schüler einem Berufssoldaten :den Ausweis abnehmen darf und auch nicht mehr herausgeben muss, :solange es nicht vom Klassenlehrer angeordnet wird…hm…
Ich weiß nicht in welcher Realität du lebst, aber Soldaten der Bundeswehr sind Amtsträger einer Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
Warum unterstellst Du, der Reservist habe den Truppenausweis unter
strafbaren Umständen genutzt?
Tue ich nicht, aber ich weise als Exkurs auf die Strafbarkeit bestimmten Verhaltens hin, weil sich im Fall ja kein strafbares Verhalten findet und es so schön passt.
Das liest Du in den Übungsfall hinein, obwohl gar nichts darüber :gesagt ist. Du konstruierst ständig, um Y zu entlasten, so mein :Eindruck.
Äh, von was denn entlasten? Von deinen realitätsfernen Vorwürfen? Nö, das ist gar nicht nötig.
Der Ausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bzw.
des BMVg/der Bundeswehr als Bundesbehörde. Da jeder Soldat die
gesetzliche Pflicht hat das Eigentum des Bundes zu wahren geht
daraus auch mittelbar die Pflicht hervor entwendetes oder
nicht rechtmäßig im Besitz befindliches Eigentum der
Bundeswehr in amtliche Verwahrung (=/= Beschlagnahme) zu
nehmen, um es wieder dem Besitz der Bundeswehr zuzuführen (in
diesem Fall dank unzweideutiger Identifizierbarkeit kein
Streitfall).Erneut: Es steht von vornherein fest, dass der Besitz
rechtmäßig war
Was aber nichts an den Eigentumsrechten ändert.
und Y darüber hinaus zu Maßnahmen nach §1 UZwGBw nicht berechtigt.
Es geht auch nicht um Maßnahmen nach UZwGBw (von denen im Übrigen keine hier - mit viel Fantasie - relevante im §1 steht). Es geht darum das der X dem Y freiwillig etwas gibt, was der Y dann als Vertreter des Eigentümers einbehalten will.
Im Übrigen wäre m. W. über dies erforderlich, Polizei oder :Staatsanwaltschaft zu informieren.
Du lieber Gott, wieso das denn bitte? 
Einfach etwas zu kassieren ist, auch der Bundeswehr nicht
erlaubt, selbst wenn es sich darum dreht, Eigentum der
Bundeswehr abzunehmen (vgl. §7 (3) UZwGBw).
Leg das UZwGBw am besten mal schnell gaaaaanz weit weg, denn es hat mit dem Fall (wie dir wiederholt von diversen Personen aufgezeigt wurde) nichts zu tun.
Da wurde nichts „kassiert“ oder „abgenommen“, da hat der eine dem anderen freiwillig etwas gegeben, was dieser dann berechtigt einbehält.
Ich darf dich aber beruhigen, sollte dieser Ausweis im Zuge der weiteren Überprüfung plötzlich zu einem Beweismittel in einer Strafsache werden, dann würde er auch an die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft übergeben werden.
Es zeigt sich, wie gut es ist, dass auch die Bundeswehr sich den :zivilen Gesetzen nicht entziehen kann.
Hast du irgendein Trauma aufzuarbeiten?
In Deutschland gibt es zwar Privatrecht - auch Zivilrecht geheißen - aber keine zivilen Gesetze.
Die Bundeswehr ist verfassungsmäßiges Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland und damit wie jede andere Staatliche Institution an Recht und Gesetz gebunden.
Nur - und das zeigst du hier gerade par exellence - weiß oftmals der unbeteiligte Bürger gar nicht wie Recht und Gesetz eigentlich aussehen. 
Der Soldat handelt hier gegenüber dem Zivilisten
als „Bundeswehr“.Meine Meinung ist, der Soldat handelte eigenmächtig, da
gesetzlich nicht berechtigt.
Deine Meinung ist aber völlig irrelevant, so schwer das für dich sicherlich auch fällt das zu akzeptieren.
Er ist als Amtsträger - hier Soldat - berechtigt. Und dazu weist ihn nicht nur seine Uniform, sondern - ich weiß, lustig - auch sein Truppenausweis aus.
Ansonsten könntest Du ja vielleicht mal eine Gesetzesgrundlage für :das Verhalten von Y benennen. Das vermisse ich eigentlich.
Ich vermisse bei dir auch vieles, aber das meiste kann ich mir mittlerweile denken.
Noch mal die Quelle: § 903 BGB.
Tatsächlich wäre aber die relevante Frage: Gegen welche Norm soll der Soldat denn verstoßen haben?
Richtig, gegen keine. Es entsteht ja nicht mal ein wie auch immer gearteter Schaden oder Nachteil für irgendjemanden.
Allerdings ist ein einzelner Soldat selbstverständlich nicht
„die“ Bundeswehr. Ein Soldat kann nicht einfach hergehen,
jemandem den Truppenausweis abnehmen, diesen zerreißen und
dann darauf pochen, dass er - als „Bundeswehr“ - schließlich
mit diesen Ausweisen, dem Eigentum der Bundeswehr, machen
könne, was er wolle.
Kann er schon (nur nicht das, was er will, sondern was der Dienstherr will), vielleicht darf er sogar. Und wenn das nicht im Sinne der Bundeswehr war muss er sich gegenüber der Bundeswehr und im Zuge dessen (du schilderst hier ja eine Sachbeschädigung) vielleicht auch gegenüber einem Gericht rechtfertigen.
Aber das hat ja nichts mit dem Fall zu tun. Im geschilderten Fall wurde der Ausweis nicht abgenommen (er wurde freiwillig übergeben) und auch nicht zerstört.
Wenn jemand mit einem Panzer mal eben
durch ein Haus fährt, weil es ihm gerade so passt, wird er in
der Regel aus der Bundeswehr entlassen und vom Staatsanwalt
vor Gericht gestellt. Es gibt schon auch die
Eigenverantwortung, unter der auch ein Soldat verstehen muss,
dass er längst nicht immer im Sinne der Bundeswehr handelt,
wenn er handelt. Nicht ganz umsonst gibt es eine WDO und ein
Wehrstrafgesetz.
Äh, ja. Nur werden wir wohl nie erfahren, was das mit dem Eingangsfall zu tun haben soll.
In diesem Fall kann man höchstens die Frage stellen, ob die
Art und Weise des Vollzugs der Sache angemessen war. Ich muss
aber zugeben, dass ich den Ausweis in so einer Situation wohl
ebenfalls direkt kassiert hätte.Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?
Eigentum.
Gruß Andreas
)