
Weil es wie gesagt nur eine Ausnahme gibt. Und diese
Reservisten wissen, was sie dürfen und was nicht.
Die Aussage des letzteren Satzes ist etwas gewagt.
Stimmt, aber ich glaube an das gute im Menschen. 
Ja, eben…und das bedeutet, dass Du nicht per se einen
unberechtigten Besitz unterstellen kannst.
Nein, das geht nach Erfahrung und Situationseinschätzung.
Wenn der Beseitz rechtmäßig war und kein Missbrauch vorliegt
bekommt der reservist den Ausweis wieder und gut ist.
Ganz so einfach ist es m. E. nicht. Dazwischen hat etwas
stattgefunden, was u. U. zu klären ist.
Doch, genau so einfach ist das. Und wenn sich X und Y nicht grün sind ist das wohl eher deren Privatproblem, ändert aber nichts an den Tatsachen.
Die Notwendigkeiten der MilSichh müssen nicht zwingend erklärt
werden, sie sind nachlesbar. Zeige, woran Du Deine
Behauptungen festmachst und Du ersparst Dir ermüdende
Erläuterungen.
Na ja, da ich lese und verstehe bin ich durchaus in der Lage zu erkennen, wenn jemand Antworten die ihm nicht in den Kram passen nicht verstehen will. In diesem Fall ist das so.
Der Reservist gibt den Ausweis freiwillig dem Soldaten, der
Soldat stellt dann fest, dass mutmaßlich der Ausweis ohne
Berechtigung beim Reservisten ist und behält ihn ein.
Mit welcher Berechtigung?
Mit welcher Berechtigung der Reservist den Ausweis übergibt? Keine Ahnung. Wir wissen ja noch nicht mal mit welcher Berechtigung er ihn hat. 
Nenne doch mal Gesetze.
Zu was? Dazu dass die Bundeswehr mit ihren Ausweisen verfahren kann, wie es ihr beliebt? Ohne Reservist Pimpelhuber dazu zu befragen? Nun ich wäre davon ausgegangen, dass das jedem annähernd gebildeten Bürger dieses Staates klar ist:
§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“
In diesem Szenario: Besitzer Bundeswehr, vertreten durch einen beliebigen Soldaten.
Mir stellt sich die Frage was dir da für „Berechtigungen“ oder „Gesetze“ vorschweben.
Es könnte allerdings auch sein, dass jemande dem x-beliebigen
Soldaten antworten möchte: „Entschuldigen sie bitte, Herr Y,
aber wer ich bin und zu was ich befugt bin, geht sie gar
nichts an.“
Steht ja jedem Menschenskinde frei so etwas zu äußern. Warum dam x-beliebigen Soldaten dann allerdings vorher munter der Truppenausweis in die Hand gedrückt wurde werden wir wohl nie erfahren…
Im Übrigen würde es Y ja zu stehen, einen dringend
Verdächtigen unter gewissen Umständen im Wege des
„Jedermannrechts“ festzuhalten
Nö, nie nicht!
Eine vorläufige Festnahme ist denkbar wenn jemand bei einer Straftat betroffen wird, bzw. wenn sich eine Situation für den Jedermann so darstellt als würde eine Straftat vorliegen. Aber ein Verdacht reicht da nicht aus.
und einen Berechtigten herbeizurufen, z. B. die Wache oder die
olizei etc…
Wieso? Der Soldat hat den Ausweis doch schon in der Hand. Den übergibt er dann einem zuständigen Kameraden und der wird sich dann schon kümmern.
Wie ich schon schrieb, es geht nicht an, dass jeder einfach
sich befugt sieht, auf seinen eigenen Verdacht hin sich
irgendwelche Befugnisse selbst einzuräumen. Dieses System
nennt sich Rechtsstaat und entfaltet sich auch in der
Bundeswehr.
Genau, und diese Bundeswehr hat Amtsträger in Ihren Diensten, die Dienstpflichten haben, denen sie nachkommen müssen.
Es fällt dir offenbar schwer zu verstehen, dass der Soldat in diesem Fall eben - im Gegensatz zum Reservisten - als Amtsträger handelt indem er einen Ausweis aus dem Eigentum seines Dienstherren einbehalten will - offenbar um zu klären, ob der Reservist diesen überhaupt haben darf.
Dazu ist überhaupt keine weitere Befugnis erforderlich, denn die hat er qua Amt als Vertreter des Eigentümers bzw. der ausstellenden Behörde.
Was Du tun würdest und was ist, kann aber differieren. Also,
bitte, wo steht, dass allgemein wie von Dir als
„korrekterweise“ bezeichnet zu verfahren ist?
Dein Leseverständnis ist offenbar nicht allzugroß, denn du hast den zweiten Teil mit der Klippschule überlesen/nicht verstanden.
Allerdings hast Du zur Fragelösung nicht so richtig
beigetragen. Im Grunde hast Du einen neuen Fall konstruiert
und diesen sicherlich auch richtig gelöst.
Na ja, an sich hast du eher einen „Fall“ konstruiert, der keiner ist und verstehst die Antworten nicht. 
Gruß Andreas