was bedeutet das rechtlich und moralisch, wenn man als Zeitungsrededaktuer sich für einen Artikel in seiner Zeitung als verantwortlich im Sinne des Presserechts (v.i.S.d.P.) erklärt, der zum Beispiel sexuellen Umgang mit Minderjährigen verniedlicht und der Forderung nach Strafhauhebung das Wort redet (nicht selbst fordert)?
was bedeutet das rechtlich und moralisch, wenn man als
Zeitungsrededaktuer sich für einen Artikel in seiner Zeitung
als verantwortlich im Sinne des Presserechts (v.i.S.d.P.)
erklärt, der zum Beispiel sexuellen Umgang mit Minderjährigen
verniedlicht und der Forderung nach Strafhauhebung das Wort
redet (nicht selbst fordert)?
Rechtlich hat das keine Bedeutung. „V.i.S.d.P.“ bedeutet, dass man strafrechtlich und zivilrechtlich haftet. Da im beschriebenen Fall keine strafbare Handlung und auch kein zivilrechtlicher Schaden entsteht, passiert da auch nichts.
Moralisch… naja, evt. kommt man in die Hölle oder so, aber „who cares?“