V+V (Erhaltungsaufwand)

Hallo zusammen,

habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

A vermietet ein Gebäude wiefolgt: EG: Schuhgeschäft
1.OG: an privat vermietet

Im Schuhgeschäft lässt er nun den Fußboden für 5.800€ (inkl. 19% USt.) erneuern (Fußboden war vorher schon vorhanden).

Kann der Vermieter A diese Kosten als Erhaltungsaufwand geltend machen?

Hallo!
Ja, er kann.

http://www.steuerlinks.de/ls-erhaltungaufwand.html

Viele Grüße
e