Hallo zusammen,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
A vermietet ein Gebäude wiefolgt: EG: Schuhgeschäft
1.OG: an privat vermietet
Im Schuhgeschäft lässt er nun den Fußboden für 5.800€ (inkl. 19% USt.) erneuern (Fußboden war vorher schon vorhanden).
Kann der Vermieter A diese Kosten als Erhaltungsaufwand geltend machen?