V. Wasser u. Kanal

Im letzten Jahr habe ich mir in einem Haus mit drei Parteien einen günstigen Raum als Werkstatt gemietet. Der Vermieter war über den Zweck der Anmietung informiert.

Die Nebenkosten-Endabrechnung für meine Werkstatt enthält die Abrechnung für Kabel-Fernsehen, Müllabfuhr und für Wasser und Kanal. Der Hausverwaltung hat die angefallenen Kosten einfach durch drei geteilt und in Rechnung gestellt.

Bei Kabel und bei Müllabfuhr ist diese Art der Abrechnung sicherlich klar und in Ordnung, jedoch aus folgenden Gründen bei Wasser/Kanal nicht:

Ich habe den Raum als Werkstatt genutzt, weder geduscht, noch eine Spül- oder Waschmaschine genutzt, sondern lediglich Wasser zum Kaffeekochen und zum Abspülen der Kaffeetassen und Kuchenteller genutzt. Den Raum habe ich innerhalb von 9 Monaten laut Terminkalender genau 28 Tage lang ca. 4-6 Stunden pro Tag alleine zur Herstellung von Kräuterprodukten und 11 mal zur Arbeit mit ca. 4-6 Personen zum Studieren und Kaffeetrinken genutzt. An diesen Tagen wurde die Toilette genutzt. (Dies nur zur Erklärung der Verhältnisse).

Die anderen Parteien, ein Single und ein Paar mit einem 9jährigen Jungen leben dort und ich sehe nicht ganz ein, warum ich die Kosten für diese Familie mittragen sollte.

Deshalb meine Frage: Ist es rechtens, Wasser- und Kanalkosten durch drei (je Partei) zu teilen oder müssen diese Kosten nach Maßeinheiten abgerechnet werden oder muss zumindest die Personenanzahl berücksichtigt werden?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Charisaba

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Grundlage jeder Abrechnung für messbare Medien ist ein Zähler. Durch Unterzähler ist eine genaue Abrechnung verschiedener Abnehmer möglich. Kostet Geld, und ist leicht nachzurüsten. Um welche Beträge geht es denn? Aufwand und Nutzen sollten immer im Verhältnis stehen. Setzen Sie sich mit den anderen Nutzern an einen Tisch und überlegen eine gerechtere Aufteilung. Eine Aufteilung nach Personen ist möglich, sollte dann von allen getragen werden. Über die Aufteilung der Nebenkosten haben Sie sich doch sicher bei der Anmietung Ihre Gedanken gemacht und durch die Anmietung sich einverstanden erklärt. Reden Sie mit allen beteiligten. Mit freundlichen Grüßen.

NEIN Vermieter sind seit Jahren verpflichtet verbrausabhängig abzurechnen. Wasseruhren sind in Deutschland standart und Pflicht. Was nicht mit Messgeräten also Uhren abgerechnet werden kann wird entweder pro Quadratmeter oder pro Kopf (Ermessen des Vermieters) abgerechnet

Hallo Charisaba,

was steht in Ihrem Mietvertrag? Wie sollen die Nebenkosten verrechnet werden?
Ist das Gebäude bauseitig mit Wasser - bzw. Heizzähler ausstattbar? Wenn das so ist sollte der Eigentümer Messgeräte einbauen.
Wichtig ist jedoch der Mietvertrag.

Gruß Fred

Danke sehr, meine Frage haben Sie hilfreich beantwortet!
Herzliche Grüße
Charisaba

Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage
Herzlichst
Charisaba

NEIN Vermieter sind seit Jahren verpflichtet verbrausabhängig
abzurechnen. Wasseruhren sind in Deutschland standart und
Pflicht.

Danke für die Antwort. Es ist ein Einheitsmietvertrag. Habe allerdings meine Frage schon beantwortet bekommen. Also nochmals - Danke sehr!
Charisaba

Hallo Charisaba,

was steht in Ihrem Mietvertrag? Wie sollen die Nebenkosten
verrechnet werden?