Väter und Unterhaltszahlungen

Wie soll die Mutter das monatlich zusammenbekommen, wenn sie
sich allein um die Kinder kümmert?

Dany, das kann man ganz genauso jetzt unendlich weiterführen: „Dem Mann ist das sch…egal“! In diesem speziellen Fall gebe ich dir recht, Kinder machen, saufen und sich dann verpissen. Dann soll er bestraft werden. Aber es gibt auch andere Fälle, also deine Meinung bitte nicht verallgemeinern.

Danke
Selorius

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Hallo,

du verteidigst hier immer wieder vehement die Rechte der Mutter und des Kindes, aus dem sich die Pflichten des Vaters ergeben (für den Fall das Kind lebt bei der Mutter). Das Gesetz sagt es so und das ist ja auch nicht zu bemängeln. Das Kind braucht den Unterhalt, soll ihn auch bekommen.

Worauf ich hinaus will ist deine Aussage: „du bist verpflichtet, alles erdenkliche zu tun, um das geld für sie zu bekommen - und wenn du es für sie sicher anlegst.“ Das beinhaltet auch die komplette finanzielle und soziale Vernichtung des Vaters (wieviele Beispiele möchtest du?). Und soweit sollte das Gesetz nicht gebogen werden. Vernünftig miteinander reden, auch über einen Anwalt ist das möglich, und nicht den anderen Elternteil finanziell mit der Unterhaltsverpflichtung ruinieren. Nicht immer ist der zu verpflichtende Zahler an der Trennung schuld, es gibt eben diese dramatischen Fälle, wo der Vater des Kindes sein Kind nie gesehen hat, trotzdem zum Unterhalt verdonnert wird („Samenraub“???) und andere Fälle, klar. Das Gesetz saht „zahlen“, es beachtet nicht das „wie“. Leider.

Alles „Erdenkliche“ geht eindeutig zu weit! Ändere das in alles „Vertretbare“, dann stimme ich zu.

Viele Grüße
Selorius

Hallo,

Das beinhaltet auch die komplette finanzielle und soziale
Vernichtung des Vaters

Entschuldigung, aber das ist doch Unsinn.

Väter werden nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Unterhaltszahlungen herangezogen; es vebleibt stets ein angemessener Selbstbehalt.
Reicht das Einkommen des Vaters gegenwärtig nicht aus, um Unterhalt zu leisten, so kann das Kind (sofern auch das Einkmmen der Mutter unter einer gewissen Grenze liegt) Unterhaltsvorschuss erhalten

Nicht immer ist der zu verpflichtende Zahler an der Trennung schuld,

Die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat zum Glück absolut gar nichts mit der Art und Weise der Trennung der Eltern zu tun.

es gibt eben
diese dramatischen Fälle, wo der Vater des Kindes sein Kind
nie gesehen hat, trotzdem zum Unterhalt verdonnert wird

Dies hat ebenfalls - auch wenn ich nicht abstreiten möchte, dass es unglückliche Schicksale geben mag - glücklicherweise nichts miteinander zu tun.

Der Unterhalt ist ein Rechtsanspruch des kindes und er wird benötigt, um dessen Lebensbedarf abzudecken. Er ist kein Bonus für Wohlverhalten dem Unterhaltspflichtigen gegenüber!

Grüße

=^…^=
Katze

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Hallo,

Das beinhaltet auch die komplette finanzielle und soziale
Vernichtung des Vaters

Entschuldigung, aber das ist doch Unsinn.
Väter werden nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
Unterhaltszahlungen herangezogen; es vebleibt stets ein
angemessener Selbstbehalt.
Reicht das Einkommen des Vaters gegenwärtig nicht aus, um
Unterhalt zu leisten, so kann das Kind (sofern auch das
Einkmmen der Mutter unter einer gewissen Grenze liegt)
Unterhaltsvorschuss erhalten

Abzuzahlende Schulden des Vaters (egal aus welchem Grund und wann entstanden) werden nicht berücksichtigt bei der Berechnung des Unterhaltes. Die Folgen sind katastrophal im Einzelfall (Verlust des Arbeitsplatzes, Auto etc. - sozialer Abstieg). Selbstbehalt bedeutet nicht das der Vater über das Geld auch wirklich verfügen kann. Unterhaltsvorschuß ist nachher auch zurückzuzahlen durch den Vater mit Zinsen, es ist kein Almosen des Staates. Soll ich weiter argumentieren?

Die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat zum Glück absolut
gar nichts mit der Art und Weise der Trennung der Eltern zu
tun.

Dem Kind gegenüber ist das auch richtig so. Aber wenn sich die Mutter entscheidet allein zu leben entscheidet sie sich auch für die Alleinerziehung des Kindes mit allen rechtlichen Folgen. Sinnvoller und vielfach auch möglich ist eine Einigung mit dem Vater. Die Mutter hat den Weg für das Kind entschieden, egal ob das für das Kind gut ist oder nicht. Der Vater muß immer zahlen. Um Diskussionen vorzubeugen, wenn der Vater das Kind bei der Trennung behält, dann ist die Sache selbstverständlich genauso für die Mutter.

Dies hat ebenfalls - auch wenn ich nicht abstreiten möchte,
dass es unglückliche Schicksale geben mag - glücklicherweise
nichts miteinander zu tun.

Du hast keine Ahnung was das bedeutet, ich sags mal so schroff, entschuldige bitte.

Der Unterhalt ist ein Rechtsanspruch des kindes und er wird
benötigt, um dessen Lebensbedarf abzudecken. Er ist kein Bonus
für Wohlverhalten dem Unterhaltspflichtigen gegenüber!

Ohne Zweifel. Das sagt das Gesetz.

Viele Grüße
Selorius

Hallo,

ich will Dir nichts Böses, aber ich muss jetzt einmal ganz hart sein, denn Du verkennst, dass der Unterhalt einzig und allein dazu dient, dem Kind eine Lebensgrundlage zu bieten.

Abzuzahlende Schulden des Vaters (egal aus welchem Grund und
wann entstanden) werden nicht berücksichtigt bei der
Berechnung des Unterhaltes.

Hat der Vater die Schulden gemacht oder das Kind?

Und wenn der Vater überschuldet ist, so kann er entsprechende Wege gehen wie z.B. Privatinsolvenz.

Die Folgen sind katastrophal im Einzelfall (Verlust des
Arbeitsplatzes, Auto etc. - sozialer
Abstieg).

Allein wegen Schulden verliert keiner seinen Arbeitsplatz - da müssen schon noch andere Dinge vorgefallen sein.

Und wenn jemand so überschuldet ist, dass er sein Auto nicht mehr halten kann, dann ist der Unterhalt wohl nicht Ursache für diesen Verlust sondern allenfalls das letzte Tröpflein im Finanzkatastrophenfass.

Unterhaltsvorschuß ist
nachher auch zurückzuzahlen durch den Vater mit Zinsen, es ist
kein Almosen des Staates.

Nun ja, schließlich hat der Vater das Kind gezeugt und nicht der Staat.

Und bedenke, dass Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes für maximal 6 Jahre gezahlt wird. Ist nach diesem Zeitraum der Unterhaltspflichtige immer noch nicht in der Lage oder willens zu zahlen, so muss der komplette Kindesunterhalt von dem erziehenden Elternteil - welcher aufgrund der Kindererziehung ja u.U. gar nicht in der Lage ist, in vollem Umfang berufstätig zu sein - getragen werden.

Die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat zum Glück absolut
gar nichts mit der Art und Weise der Trennung der Eltern zu
tun.

Dem Kind gegenüber ist das auch richtig so. Aber wenn sich die
Mutter entscheidet allein zu leben entscheidet sie sich auch
für die Alleinerziehung des Kindes mit allen rechtlichen
Folgen. Sinnvoller und vielfach auch möglich ist eine Einigung
mit dem Vater. Die Mutter hat den Weg für das Kind
entschieden, egal ob das für das Kind gut ist oder nicht. Der
Vater muß immer zahlen.

Du verkennst dabei, dass natürlich der Vater - genauso wie die Mutter - immer zahlt, auch dann, wenn die Eltern zusammenleben; denn auch dann sind natürlich beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

Nur fällt es dann im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung in der Regel nicht auf; erst nach der - möglicherweise unschönen - Trennung tut es weh.

Du hast keine Ahnung was das bedeutet, ich sags mal so
schroff, entschuldige bitte.

Ich erwidere genauso schroff: Du hast keine Ahnung, was es für den erziehenden Elternteil - der eventuell ebenfalls mit einem knappen Budget auskommen muss - bedeutet, wenn der Unterhalt nicht oder nur unregelmäßig bezahlt wird.

Der Unterhalt ist ein Rechtsanspruch des kindes und er wird
benötigt, um dessen Lebensbedarf abzudecken. Er ist kein Bonus
für Wohlverhalten dem Unterhaltspflichtigen gegenüber!

Ohne Zweifel. Das sagt das Gesetz.

Würdest Du das Gesetz als gerechter empfinden, wenn der Unterhalt an das Besuchsrecht gekoppelt wäre bzw. wenn der erziehende Elternteil den Kindesunterhalt alleine tragen müsste?

Fragende Grüße

=^…^=
Katze

PS: Und ja, ich habe auch schon einmal einen alleinerziehenden Vater kennengelernt, der das Problem hatte, dass die Mutter des Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat.

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