Hallo,
ich will Dir nichts Böses, aber ich muss jetzt einmal ganz hart sein, denn Du verkennst, dass der Unterhalt einzig und allein dazu dient, dem Kind eine Lebensgrundlage zu bieten.
Abzuzahlende Schulden des Vaters (egal aus welchem Grund und
wann entstanden) werden nicht berücksichtigt bei der
Berechnung des Unterhaltes.
Hat der Vater die Schulden gemacht oder das Kind?
Und wenn der Vater überschuldet ist, so kann er entsprechende Wege gehen wie z.B. Privatinsolvenz.
Die Folgen sind katastrophal im Einzelfall (Verlust des
Arbeitsplatzes, Auto etc. - sozialer
Abstieg).
Allein wegen Schulden verliert keiner seinen Arbeitsplatz - da müssen schon noch andere Dinge vorgefallen sein.
Und wenn jemand so überschuldet ist, dass er sein Auto nicht mehr halten kann, dann ist der Unterhalt wohl nicht Ursache für diesen Verlust sondern allenfalls das letzte Tröpflein im Finanzkatastrophenfass.
Unterhaltsvorschuß ist
nachher auch zurückzuzahlen durch den Vater mit Zinsen, es ist
kein Almosen des Staates.
Nun ja, schließlich hat der Vater das Kind gezeugt und nicht der Staat.
Und bedenke, dass Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes für maximal 6 Jahre gezahlt wird. Ist nach diesem Zeitraum der Unterhaltspflichtige immer noch nicht in der Lage oder willens zu zahlen, so muss der komplette Kindesunterhalt von dem erziehenden Elternteil - welcher aufgrund der Kindererziehung ja u.U. gar nicht in der Lage ist, in vollem Umfang berufstätig zu sein - getragen werden.
Die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat zum Glück absolut
gar nichts mit der Art und Weise der Trennung der Eltern zu
tun.
Dem Kind gegenüber ist das auch richtig so. Aber wenn sich die
Mutter entscheidet allein zu leben entscheidet sie sich auch
für die Alleinerziehung des Kindes mit allen rechtlichen
Folgen. Sinnvoller und vielfach auch möglich ist eine Einigung
mit dem Vater. Die Mutter hat den Weg für das Kind
entschieden, egal ob das für das Kind gut ist oder nicht. Der
Vater muß immer zahlen.
Du verkennst dabei, dass natürlich der Vater - genauso wie die Mutter - immer zahlt, auch dann, wenn die Eltern zusammenleben; denn auch dann sind natürlich beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Nur fällt es dann im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung in der Regel nicht auf; erst nach der - möglicherweise unschönen - Trennung tut es weh.
Du hast keine Ahnung was das bedeutet, ich sags mal so
schroff, entschuldige bitte.
Ich erwidere genauso schroff: Du hast keine Ahnung, was es für den erziehenden Elternteil - der eventuell ebenfalls mit einem knappen Budget auskommen muss - bedeutet, wenn der Unterhalt nicht oder nur unregelmäßig bezahlt wird.
Der Unterhalt ist ein Rechtsanspruch des kindes und er wird
benötigt, um dessen Lebensbedarf abzudecken. Er ist kein Bonus
für Wohlverhalten dem Unterhaltspflichtigen gegenüber!
Ohne Zweifel. Das sagt das Gesetz.
Würdest Du das Gesetz als gerechter empfinden, wenn der Unterhalt an das Besuchsrecht gekoppelt wäre bzw. wenn der erziehende Elternteil den Kindesunterhalt alleine tragen müsste?
Fragende Grüße
=^…^=
Katze
PS: Und ja, ich habe auch schon einmal einen alleinerziehenden Vater kennengelernt, der das Problem hatte, dass die Mutter des Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat.