Valoren Klasse II: ziemlich widersprüchlich

Hallo,

ich habe ein Verständnisproblem mit einer Klausel von den DHL-AGB, brauche also keine rechtlich fundierten Auskünfte eines z.B. Anwalts im klassischen Sinne:

Es geht darum, was bei Paket/Express National alles ausgeschlossen ist.

In § 2 Abs 2 heißt es:
Die Post schließt keinen Vertrag über die Beförderung folgender Sendungen:

Satz 6:
Sendungen, die Geld, Kreditkarten, Edelsteine (und noch ein paar andere) für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, im Gesamtwert von mehr als 500 Euro enthalten.
http://www.deutschepost.de/download/agb/agb_paket_ex…

Meine Fragen:
was bedeutet:
‚keine Sperrungen’? Ich könnte mir denken, dass damit alles außer z.B. Kreditkarten gemeint sind. Aber Kreditkarten kann man doch sperren, wieso sind sie dann hier in Satz 6 mit erwähnt?

was bedeutet:
Aufgebots- und Ersatzverfahren? Was verbirgt sich hinter diesem terminus technicus?

Es klingt für mich, als ob in den Ausschlußregeln doch irgendwie Ausnahmen drin sind.

Oder ist doch alles total ausgeschlossen? Wofür bekommt man dann aber im Schadensfall 500 Euro?

Wäre nett, wenn mir hier jemand Licht ins Paragrafendickicht bringen würde.

Danke und Gruß
Marlene

Hallo,

was bedeutet:
Aufgebots- und Ersatzverfahren? Was verbirgt sich hinter
diesem terminus technicus?

die Bestimmungen zum Aufgebotsverfahren finden sich insbesondere im BGB und in der Zivilprozeßordnung. Ohne auf Einzelheiten einzugehen bzw. hochpräzise antworten zu wollen, geht es darum, daß man mit dem Aufgebotsverfahren Gläubiger bzw. Eigentümer einer Sache auffordert, ihre Ansprüche anzumelden. Erfolgt dies innerhalb der vorgegebenen Frist nicht, kommt es zu den entsprechenden Rechtsfolgen. Konkret auf das Postproblem bedeutet das, daß bspw. bzgl. Wertpapiere, die verlorengegangen sind, ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden kann. Meldet sich innerhalb der Aufgebotsfrist nicht jemand, der glaubhaft darstellen kann, daß er sich zu recht im Besitz der Papiere befindet, werden diese für kraftlos erklärt und der unglückliche Verlierer bzw. Empfänger erhält dann neue Papiere ausgehändigt.

Das funktioniert aber nur, weil Wertpapiere numeriert sind und die Nummern je nach Wertpapier einem Eigentümer zugeordnet werden kann. Bei Edelsteinen usw. ist das naturgemäß nicht der Fall, so daß DHL in dem Fall das Verlustrisiko nicht tragen will (alter Rechtsgrundsatz: Weg ist weg).

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

danke für die Antwort, das meiste habe ich jetzt verstanden.
Könntest du mir bitte noch erklären, in welchem Zusammenhang die 500 Euro stehen? Ich kann mir keinen Reim drauf machen…

Gruß Marlene

Hallo Marlene,

danke für die Antwort, das meiste habe ich jetzt verstanden.
Könntest du mir bitte noch erklären, in welchem Zusammenhang
die 500 Euro stehen? Ich kann mir keinen Reim drauf machen…

wenn ich mich recht entsinne, sind Pakete bei DHL generell bis 500 Euro versichert, d.h. wenn der Wert darunter liegt, ist der Post egal, was drin ist.

Gruß,
Christian

Nein, das stimmt leider nicht.

Mich interessieren jetzt aber eh nur die 500 Euro im Zusammenhang mit Satz 6.
Any other idea?

Gruß Marlene

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stimmt nicht ganz

wenn ich mich recht entsinne, sind Pakete bei DHL generell bis
500 Euro versichert, d.h. wenn der Wert darunter liegt, ist
der Post egal, was drin ist.

Gruß,
Christian

Hallo,

Die Pakete sind BIS 500€ versichert. Bei SChaden oder Verlust, will die Post eine Rechnung sehen und bezahlt nur den Warenwert, noch nichtmal das Porto.

MfG
Stickyams

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nachgefragt

wenn ich mich recht entsinne, sind Pakete bei DHL generell bis
500 Euro versichert, d.h. wenn der Wert darunter liegt, ist
der Post egal, was drin ist.

Die Pakete sind BIS 500€ versichert. Bei SChaden oder Verlust,
will die Post eine Rechnung sehen und bezahlt nur den
Warenwert, noch nichtmal das Porto.

Könntest Du mir evtl. erläutern, wo der Unterschied zwischen Deinem und meinem Artikel besteht, der Dich veranlaßte zu behaupten, daß meine Ausführungen nicht ganz richtig seien?

Es dankt

Christian

Guten morgen,

Nein, das stimmt leider nicht.

Mich interessieren jetzt aber eh nur die 500 Euro im
Zusammenhang mit Satz 6.
Any other idea?

ich weiß nicht, ob wir uns nun mißverstehen. Du darfst die genannten Güter im Wert von bis zu 500 Euro in das Paket packen. Falls das Paket wegkommt, zahlt die Versicherung der Post an die Post (und die dann an Dich), sofern der Schaden nachgewiesen wurde.

Gruß,
Christian

Hallo CHristian,
Du schreibst, wenn Wert unter 500 sei es der Post egal, was drin sei.
Wenn die aber eine Rechnung sehen wollen, kann es denen aber nicht egal sein.
Wollte deine Kompetenz bestimmt nicht in Frage stellen, nur ergänzen.

Sticky

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Hallo,

Du schreibst, wenn Wert unter 500 sei es der Post egal, was
drin sei.
Wenn die aber eine Rechnung sehen wollen, kann es denen aber
nicht egal sein.

OK, Mißverständnis aufgeklärt. Ich meinte nur, daß der Post letztlich egal ist, was drin war, solange dessen Wert nachgewiesen wird.

Gruß,
Christian

500 Euro? Null Euro?
Hallo Christian,

ich bezog mich mit meinem „stimmt leider nicht“ auf deinen Satzteil
„… ist der Post egal, was drin ist“. In besagtem § 2 Satz 6 stehen doch die Ausschlüsse, was nicht befördert werden darf, also u.a. Uhren, Schmuck, Edelsteine. Auch wenn diese Werte unter 500 Euro liegen, bekommt man bei Verlust - so verstehe ich diesen Paragrafen - eben nichts. Ich wiederhole: so verstehe ich diesen Paragrafen.

Denn genau hier ist ja auch meine Verständnislücke:
Edelstein weg - Wert (welcher Wert sei jetzt mal dahingestellt, wäre aber auch interessante Frage, wer bestimmt den Warenwert?): 1000 Euro - ich kriege von der Post: ja was??

500 Euro, weil ja ‚alle Pakete’ bis 500 Euro versichert sind?
0 Euro, weil ja Edelsteine vom Versand ausgeschlossen sind?

Die Sache ist nicht ganz so einfach, wie sie aussieht…

Gruß Marlene

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Hallo noch mal,

„… ist der Post egal, was drin ist“. In besagtem § 2 Satz 6
stehen doch die Ausschlüsse, was nicht befördert werden darf,
also u.a. Uhren, Schmuck, Edelsteine. Auch wenn diese Werte
unter 500 Euro liegen, bekommt man bei Verlust - so verstehe
ich diesen Paragrafen - eben nichts. Ich wiederhole: so
verstehe ich diesen Paragrafen.

Kurzfassung: „Nicht transportiert werden Sendungen, die Geld …, im Gesamtwert von mehr als 500 Euro enthalten.“ Also werden Sendungen, die Geld… im Gesamtwert von weniger als 500 Euro enthalten, transportiert. Die fallen dann unter die übliche Versicherungsbedingungen bzw. -grenzen, die in Kapitel 7 aufgeführt sind.

Gruß,
Christian

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Hi Christian,

das ist doch wie mit der Schlange, die sich in den Schwanz beißt…!

Ich fasse jetzt nach meinem Verständnis zusammen:

Kurzfassung: „Nicht transportiert werden Sendungen, die Geld
…, im Gesamtwert von mehr als 500 Euro enthalten.“ Also
werden Sendungen, die Geld… im Gesamtwert von weniger als
500 Euro enthalten, transportiert. Die fallen dann unter die
übliche Versicherungsbedingungen bzw. -grenzen, die in Kapitel
7 aufgeführt sind.

genau so,
jedoch lt. Abschnitt 7 nicht Gegenstände wie Uhren, Geld, Edelsteine, Briefmarken usw.,wie sie in Abschnitt 2 Abs. 2 Satz Satz 6 erwähnt sind.

Eigentlich schon alles logisch, aber es ist dermaßen verschachtelt und kompliziert dargestellt, daß man das (als Laie) nicht so schnell durchschaut.

Ich bin froh, das jetzt mal aufgedröselt zu haben und danke dir herzlich für deine Hilfe!

Viele Grüße
Marlene