Hallo,
ich habe einen Kaufvertrag zum Kauf eines Hauses unterschrieben. Dabei haben wir aufs Rat der Bank die valutenfreie Übernahme der eingetragenen Grundschuld mit reingenommen, damit wir die erneute Bestellung der Grundschuld nicht durchführen müssen. Dort steht nun, dass wir die Haftung für Zahlung gegenüber der Gläubigen übernehmen, nicht jedoch die Zahlungsverpflichtungen der Verkäufer.
Ferber steht im Kaufvertrag der Satz, dass
- Die Kaufpreiszahlung nicht vor 31.09.2011 geschieht
- Voraussetzung für Kaufpreiszahlung die besenreine Räumung des Hauses durch die dort noch lebende Mieter.
Die Mieter haben die Räumung jedoch bis 30.11.2011 unterschrieben - ich muss also noch 2 Monate warten, bis der Kaufpreis fällig wird und die Übergabe stattfinden kann.
Jetzt habe ich ein Brief der Bank erhalten, bei dem die Grundschuld eingetragen ist, die ich als Leerrecht übernehmen will. Dort steht jedoch folgendes in Kurzform:
Die Bank ist damit einverstanden, die Grundschuld auf mich zu übertragen. Jedoch soll sichergestellt sein, dass ein bestimmter Betrag bis 30.09.2011 eingegangen sein soll. Wenn die Zahlung später erfolgt sind noch Tageszinsen von 21€ zu berücksichtigen. Der Betrag unterscheidet sich in der Summe vom vereinbarten Kaufpreis.
Jetzt meine Frage: Da ich weiss, dass die Kaufpreiszahlung erst in Dezember stattfinden wird, macht mich dies ein wenig stützig - muss ich die Tageszinsen jetzt ab Oktober zahlen??? Kann mir jemand das näher erklären? Muss ich hier irgendwie tätig werden - Bank anrufen, versuchen das Datum zu verschieben? 60 Tage a 21€ ist schon ein Hausnummer. Oder mache ich mir hier unnötig Sorgen? Beim Kaufvertragsunterschrift hat der Notar dies überhaupt nicht erwähnt/erklärt. Er meinte, so wie auch die Bankberater zuvor, dass ich da nichts zahlen muss und die Grundschuld für mein neues Darlehen zur Kaufpreiszahlung verwednen kann.
Danke für Eure Antworten