Valutieren ist der Vorgang des „fällig/gültig werdens“. Valutiert wird also nicht für einen Zeitraum von 8 Wochen, sondern an einem Zeitpunkt in 8 Wochen.
Des weiteren valutiert die Rechnung selbst, und nicht die Firma, die sie ausstellt.
Gerne sorgen wir dafür, dass die Rechnung am 30.9.2021 valutiert ist sprachlich quatsch, aber zumindest formal korrekt.
bei einer sog. Valutarechnung wird der Zahlungszeitpunkt auf den genannten Tag oder um den genannten Zeitraum verschoben. Hier valutiert man für 8 Wochen, verschiebt also den Zahlungszeitpunkt um 8 Wochen. Die Formulierung ist insofern korrekt, aber schon sehr altbacken und liest sich eben auch unrund. Daher sollte man so eine Formulierung heute vermeiden, so schön man sie auch findet.
Kann es übrigens sein, daß die Rechnung aus Österreich/von einem Österreicher stammt? Die liegen bei dem Thema mitunter nochmal ca. 50 Jahre zurück.
Gruß
C.
(durchaus ein Freund der alten Kaufmannssprache)
kannst Du mal ein - zwei Beispiele für Unternehmen in Deutschland nennen, die auf ihren Rechnungen wörtlich „Valuta“ ausweisen?
Ich frage schlicht, weil sich unter den rund hundertzwanzig inländischen Kreditoren, von denen ich regelmäßig Rechnungen buche, keiner befindet, der das tut.
Was bringt dir das, wenn ich jetzt Unternehmen nenne? Es bleibt dann trotzdem „Behauptung gegen Behauptung“. Mein Arbeitgeber tut es jedenfalls (den ich naturgemäß hier nicht nennen werde).
Ist eine s. g. Verbundgruppe. Hat rund 12.000 aktive „Vertragspartner“ (also Kunden+Lieferanten). Hinzu kommen diverse Dienstleister und Kooperationspartner aus allen möglichen Branchen.
Ich habe sicher nicht mit jedem zu tun, aber es ist mir bis jetzt in den knapp 30 Jahren dort nicht einmal untergekommen, dass jemand von denen mit diesen Begrifflichkeiten nichts anfangen konnte und auf der ein oder anderen Rechnung der Lieferanten und Dienstleister finden sich auch Sätze wie „Valuta bis …“.
Deswegen hätte ich gerne gewusst, wer diesen Begriff auf Rechnungen verwendet. Ein oder zwei Beispiele hätten mir genügt.
Das hier
ist sehr vage generalisierend.
Konkret gibt es einen Zusammenhang, in dem der Begriff Valuta in üblichem Gebrauch ist - wenn es darum geht, eben nicht auf die Fälligkeit hinzuweisen, sondern darauf, dass eine Rechnung zu einem früheren Datum als dem der Rechnungstellung (für den Vorsteuerabzug) wirksam sein soll. Das ist aber etwas ganz anderes als der von Hartmut angesprochene Zusammenhang.
Der Begriff der Fälligkeit wird in Österreich anders gebraucht als im Reich, aber auch das steht auf einem ganz anderen Blatt.