ੳ Vampirportraits

hallo,
die neuen Auflagen für Passfotos sind enorm ungewöhnlich
z.B. lachen verboten.
-müssen wir jetzt alle Passfotos im Profifotogeschäft machen lassen?
danke
Friedrich
PS:wie kann man verhindern das der Fotoladen sein PASS-Foto ੳ im Schaukasten/Schaufenster ausstellt?

hallo,
die neuen Auflagen für Passfotos sind enorm ungewöhnlich
z.B. lachen verboten.

Die sind weder besonders neu, noch besonders ungewöhnlich.

-müssen wir jetzt alle Passfotos im Profifotogeschäft machen
lassen?

Von du die geforderten Merkmale auch im Homestudio hinbekommst…

PS:wie kann man verhindern das der Fotoladen sein PASS-Foto
im Schaukasten/Schaufenster ausstellt?

Auf seine Rechte hinweisen. Er kann nicht ohne Zustimmung ein Foto von dir aussstellen (imho).

hi

die neuen Auflagen für Passfotos sind enorm ungewöhnlich
z.B. lachen verboten.

war immer so, ist überall so.

-müssen wir jetzt alle Passfotos im Profifotogeschäft machen
lassen?

sag bloß du schneidest den kopf aus einem urlaubsbild: du grinsend mit strohhut und sonnenbrille? :smile:

PS:wie kann man verhindern das der Fotoladen sein PASS-Foto
ੳ im Schaukasten/Schaufenster ausstellt?

zusehen daß es hinterher auch wirklich gelöscht wird.

gruß
dataf0x

Hi!

PS:wie kann man verhindern das der Fotoladen sein PASS-Foto
im Schaukasten/Schaufenster ausstellt?

Auf seine Rechte hinweisen. Er kann nicht ohne Zustimmung ein
Foto von dir aussstellen (imho).

Die meisten haben aber genau dieses Recht in ihren AGB drin
stehen, daher hilft nur AGB gründlich durchlesen!

Stefan

hallo,

hi

die neuen Auflagen für Passfotos sind enorm ungewöhnlich
z.B. lachen verboten.

war immer so, ist überall so.

war nicht immer so, glaube nicht das du alles weißt.

siehe dazu z.B.:
„Neben dem Chip und dem höheren Preis gibt es noch eine weitere Neuerung: das Passfoto. Halbprofil und Lächeln sind künftig verboten. Ins Gesicht hängende Haare und spiegelnde Brillengläser sind ebenso tabu. Das Gesicht muss frontal fotografiert sein und 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.“

Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/druckansicht/10/0,1986,23826…

Gruß
Stanly

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Die meisten haben aber genau dieses Recht in ihren AGB drin
stehen, daher hilft nur AGB gründlich durchlesen!

Dass es in den AGBs drin steht muss trotzdem nicht heißen, dass es rechtens ist.

Halbprofil und Lächeln sind
künftig verboten. Ins Gesicht hängende Haare und spiegelnde
Brillengläser sind ebenso tabu. Das Gesicht muss frontal
fotografiert sein und 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen."

das war definitiv IMMER so. bei jedem paßfoto das ich machen ließ (paß, perso), wurde peinlich genau drauf geachtet, daß man kerzengerade mit entspannter mine in die linse guckt. kein grinsen. haare sind bei mir zb. ein problem: sie dürfen nicht IM gesicht sein. brille ist auch wichtig: nicht nur darf das glas nicht spiegeln (bei einer modernen brille ohnehin kein thema) sondern auch die pupillen dürfen nicht durch den rahmen der brille verdeckt sein. (man muß die augen komplett sehen.) ohne brille ist aber nicht OK, da das gesicht so aussehen muß, wie man es normalerweise kennt. man darf keine kopfbedeckung tragen, keine sonnenbrille, der hintergrund muß einfarbig sein. und man darf keine uniformteile sehen :smile: meine paßbilder sind alle OK nach diesen kriterien.

sorry. isn alter hut. :smile:

gruß
dataf0x

PS:wie kann man verhindern das der Fotoladen sein PASS-Foto
ੳ im Schaukasten/Schaufenster ausstellt?

Keine Sorge - ist tatsächlich nicht rechtens ohne Deine Erlaubnis.
Sollte es jemand trotzdem tun: Erster Schritt: darauf hinweisen, dass Du dem weder zugestimmt hast noch zustimmt. Weitere Schritte mit ziemlicher Sicherheit nicht nötig, da der Fotograf daraufhin deine Fotos entfernen wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf Deine Fotos ausstellt (sei es Schaufenster, im Laden, oder im Internet) ist aber SEHR gering.

Ich hab mal für einen Portraitfotografen gearbeitet - da wurde JEDER, dessen Bilder ausgestellt werden sollten, ausdrücklich gefragt.

Ein sogenanntes ‚model release‘, also die Erlaubnis der fotografierten Person, ist rechtlich gesehen das einzige, das ihm das Ausstellen erlaubt.

gruss, isabel

PS: Das Löschen von digitalen Fotos zu fordern, ist etwas unsinnig, da Du ansonsten die Möglichkeit hast, Dir davon später weitere Kopien zu besorgen. Wenn die Daten weg sind, geht das nicht mehr…

sorry. isn alter hut. :smile:

Eben. So oder so weiß ein ordentlicher Fotograf, was er zu leisten hat.

Hi!

PS: Das Löschen von digitalen Fotos zu fordern, ist etwas
unsinnig, da Du ansonsten die Möglichkeit hast, Dir davon
später weitere Kopien zu besorgen. Wenn die Daten weg sind,
geht das nicht mehr…

bei einem paßfoto ist das doch egal :smile: du sitzt 2 sekunden auf einem stuhl, es blitzt ein paar mal, du suchst dir das beste bild aus, es wird 4-8x entwickelt und alle daten werden gelöscht.

gruß
dataf0x

Dann kannst du mir sicher eine Quelle sagen wo du die Weisheit
her
hast, das eine solche Regelung in den AGB nichtig ist!

Es geht im allgemeinem um die Wirksamkeit von AGBs!
Zum veröffentlichen: Es ist doch allgemein bekannt, dass sowas ohne Zustimmung der Person nicht erlaubt ist (abgesehen von Ausnahmen).
Für dich zum nachlesen: http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf

man darf keine kopfbedeckung
tragen,

Das ist der einzige Punkt den ich noch nicht wußte:
wer aus Glaubensgründen ein Kopftuch trägt,
darf das für die Aufnahme aufbehalten.
Das hat mich schon ein bißchen gewundert,
vor allem weil ich einmal nur nach eingehendem Studium meiner Ohren durch die Passkontrolle gelassen wurde.

Gruß
Thomas

Hi!

Dann kannst du mir sicher eine Quelle sagen wo du die Weisheit
her
hast, das eine solche Regelung in den AGB nichtig ist!

Es geht im allgemeinem um die Wirksamkeit von AGBs!

Korrekt!

Zum veröffentlichen: Es ist doch allgemein bekannt, dass sowas
ohne Zustimmung der Person nicht erlaubt ist (abgesehen von
Ausnahmen).
Für dich zum nachlesen: http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf

Hab ich gelesen aber da steht davon überhaupt nichts drin!

Ich bat um eine Quelle die sagt das ein Passus der Art „Die bei uns
erstellten Fotographien dürfen zu Werbezwecken in unserer Auslage
ausgestellt werden“ nichtig ist (wieder den guten Sitten).

Viel Spaß beim suchen…

Gruß
Stefan

bei einem paßfoto ist das doch egal :smile: du sitzt 2 sekunden auf
einem stuhl, es blitzt ein paar mal, du suchst dir das beste
bild aus, es wird 4-8x entwickelt und alle daten werden
gelöscht.

Dir vielleicht!

Was meinst Du, wieviel Kunden wir hatten, die ‚Abzüge‘ von Ihren Passbildern haben wollten - nachdem wir uns im Computer halb tot gesucht hatten, ihren Namen aber immer noch nicht finden konnten, fragten wir dann zum xten Mal: Die waren nicht zufällig Sofortbilder?

Tja, die waren halt nie gespeichert worden, weil auf ner Maschine gemacht, die nicht speichert.

Und das war den Kunden auch vorher genauestens erklärt worden.

Nutzt nix - sie kommen trotzdem wieder, und wollen Abzüge von ihren nichtexistenten digitalen Dateien…

gruss, isabel

Frage:
Unter welchen Umständen darf ich Fotos von Personen veröffentlichen?
Antwort:
Entweder mit der Einwilligung der betreffenden Person(en) oder bei Vorliegen eines
besonderen Erlaubnistatbestands (siehe dazu weiter unten)

Frage:
Muss die Einwilligung schriftlich erteilt werden?
Antwort:
Nein, aber aus Gründen der Beweisbarkeit ist ein schriftliche Einwilligung dringend zu
empfehlen.

Frage:
Wann ist eine Einwilligung nicht erforderlich?
Antwort:
Dies ist in § 23 Abs. 1 KUG (http://www.gesetzeiminternet.
de/bundesrecht/kunsturhg/\_\_
23.html) geregelt. In Kurzform bei
1. Persönlichkeiten der Zeitgeschichte,
2. Personen, die nur Beiwerk neben einer Landschaft oder öffentlichen Örtlichkeit
sind,
3. Personen auf Versammlungen und öffentlichen Aufzügen und bei
4. Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst.
Aber auch dann ist eine Veröffentlichung unzulässig, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse
der abgebildeten Person verletzt wird.

Nochmal Hallo!

Unter welchen Umständen darf ich Fotos von Personen
veröffentlichen?
Antwort:
Entweder mit der Einwilligung der betreffenden Person(en) oder
bei Vorliegen eines
besonderen Erlaubnistatbestands (siehe dazu weiter unten)

Da die AGB Bestandteil des Vertrages zwischen den beiden Parteien
sind, ist die Einwilligung geben und sogar schriftlich fixiert.

Frage:
Muss die Einwilligung schriftlich erteilt werden?
Antwort:
Nein, aber aus Gründen der Beweisbarkeit ist ein schriftliche
Einwilligung dringend zu
empfehlen.

Wie man sieht noch nicht mal das wäre nötig. Aber in dem Fall
auch kein Problem, da sie schriftlich niedergelegt ist in den AGB.

Was wolltest du mir jetzt damit sagen?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

bist Du so ein Fotograf der diesen Passus in seinen AGB stehen hat -
und die hängen irgendwo im Laden?
Würde mich mal interessieren warum man sowas macht.
Ich finde es nämlich auch nicht in Ordnung und hätte glatt vermutet es
wäre in dieser Form verboten.
Also müssen in einem Ladengeschäft die AGB nur an zugänglicher Stelle hängen und damit erkennt jeder Kunde diese automatisch an?
Da muß dann auch nichts mehr auf der Quittung oder Rechnung stehen?

Gruß
Thomas

Hallo Thomas!

bist Du so ein Fotograf der diesen Passus in seinen AGB stehen
hat - und die hängen irgendwo im Laden?

Nein, wie du meiner Vika entnehmen kannst bin ich das nicht.
Allerdings haben wir, wie auch viele andere genau dieses Problem.

Würde mich mal interessieren warum man sowas macht.
Ich finde es nämlich auch nicht in Ordnung und hätte glatt
vermutet es wäre in dieser Form verboten.

Stell dir vor du bist Mosaikleger und legst das geilste Mosaik
was es jemals gab in einem Wohnzimmer deines Auftragbegers. Möchtest
du nicht dein Meisterwerk irgendwie zu Werbezwecken benutzen um
weitere Kunden zu bekommen. In dem Fall hätte dein Auftragbeber
wahrscheinlich nichts dagegen ein paar Fotos auszustellen. Nun
gehen wir mal ein bischen weiter, du hast die super modernste
Alarmanlage mit allem Schnickschnak irgendwo eingebaut. Auch
hier hast du ein Interesse dies deinen möglichen nächsten Kunden
zeigen zu können. Da wird es dann schon heikler ob der Auftrageber
dies auch erlauben wird.
Es geht immer darum, das ein Handwerker, Betrieb seine erbrachten
Leistungen irgenwie seinen möglichen Kunden zu Werbezwecken zeigen
möchte und dies ist egal was der Handwerker, Betrieb als Leistung
erbringt.
Natürlich kann jeder Modelle erstellen (für zusätzliches Geld) nur
der Kunde möchte aber viel lieber echte erbrachte Leistung sehen
als irgendetwas gekünsteltes.

Also müssen in einem Ladengeschäft die AGB nur an zugänglicher
Stelle hängen und damit erkennt jeder Kunde diese automatisch
an?
Da muß dann auch nichts mehr auf der Quittung oder Rechnung
stehen?

Im wesentlchen ja, aber da streiten sich auch noch die Gelehrten.

Soweit ich weiß ist es nicht entgültig geklärt ob es ausreicht die
AGB im Geschäftsraum auszuhängen ohne irgendwo darauf hinzuweisen.
Normalerweise steht daher immer auf der Auftragsbestätigung ein
Spruch wie „Es gelten unser allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Obwohl wir so einen Passus auch bei uns in den AGB haben, halte ich
es damit, den Kunden zu Fragen ob ich dies auch darf. Ich weiß aber
auch, das es genügend Leute gibt die dies nicht tun.

Gruß
Stefan

Hi!

PS: Das Löschen von digitalen Fotos zu fordern, ist etwas
unsinnig, da Du ansonsten die Möglichkeit hast, Dir davon
später weitere Kopien zu besorgen. Wenn die Daten weg sind,
geht das nicht mehr…

Ich habe beim letzten Mal gegen 2,- € eine Diskette mitbekommen - für’s Nachmachen…

LG
Guido