vor 13 jahren habe ich ein darlehn unterschriben. damals solte das geld geschenk sein, und vertrah ist unterschriben weil der jehnige von steuer abziehn wollte. in den vetrag stehn keine ratenzahlen oder genau zeit wann ich das zuruck zahlen soll. jetzt will die jehnige das geld zuruck?!?!?
wass kann ich machen?
Hi,
geh zu einem Anwalt. Rechtsberatungen dürfen wir hier nicht geben.
Grüße
Uwe
Entscheidend ist hier wahrscheindlich die genaue Formulierung im vertrag. Wenn dort ausdrücklich „Darlehen“ drinsteht, besteht zunächst mal eine Rückzahlungspflicht.
Wenn da was von „Geschenk“ tatsächlich drinsteht, müßte man den Vertrag rechtlich genauer prüfen. Solange dort von „Geschenk“ nix drin steht, müßtest Du beweisen können, daß Du das Geld tatsächlich geschenkt bekommen hast - was bei einer mündlichen Absprache vermutlich nicht geht.
Grundsätzlich verjährt ein solcher Vertrag meines wissens nach dreißig Jahren.
Es gibt möglicherweise eine Möglichkeit:
Wenn der Darlehensgeber sich während der gesamten Darlehenslaufzeit genauso wie jemand verhält, der das Geld wirklich verschenkt, kann das evtl. eine Begründung für einen Wegfall der Rückzahlungspflicht sein. nennt sich „Konkludentes Handeln“ oder so ähnlich.
Meiner Meinung solltest Du entweder zurückzahlen (vielleicht kann man ja jetzt noch vertraglich (!) eine Ratenzahlung vereinbaren) oder die Sache mit einem Rechtsanwalt klären. Letzteres ist natürlich auch nicht umsonst.