Hallo!
Folgendes Szenario:
Angenommen, ein Mieter zahlt zusätzlich zu seiner Miete auch eine monatliche Miete für einen Stellplatz unter einem Mehrfach-Carport, bei dem jeder Stellplatz ein eigenes brusthohes Doppeltor mit Vorhängeschloss hat
Angenommen weiterhin, der Mieter stellt sein Kfz stets auf diesem Stellplatz ab und verschließt sein Tor mit einem Vorhängeschloss, findet aber am nächsten Morgen als letzter, der das Haus verlässt seinen Wagen mit mehreren Löchern in der Heckscheibe vor, wobei es keine Hinweise auf das Tatwerkzeug und keinen Einbruch und Diebstahl gibt.
Wie würde sich da die Rechtslage verhalten. Der Mieter kann entweder die Teilkasko bemühen oder aber das auf Grund der dann folgenen Aufstufung nicht wollen oder einfach keine haben, weil z.B. das Auto schon alt ist oder er es sicher aufbewahrt dachte.
Nun ist der Carport selbst ja aber beim Eigentümer - also dem Vermieter - versichert. Gehört da auch der Inhalt zu? Oder anders gefragt: Kann der Mieter den Vermieter darum bitten, den Schaden bei seiner Versicherung zu regulieren?
Ich hörte heute zum ersten Mal von dieser Möglichkeit. Habe ich das so korrekt verstanden?
LG Martin
