Vandalismus am Auto im Carport

Hallo!

Folgendes Szenario:

Angenommen, ein Mieter zahlt zusätzlich zu seiner Miete auch eine monatliche Miete für einen Stellplatz unter einem Mehrfach-Carport, bei dem jeder Stellplatz ein eigenes brusthohes Doppeltor mit Vorhängeschloss hat

Angenommen weiterhin, der Mieter stellt sein Kfz stets auf diesem Stellplatz ab und verschließt sein Tor mit einem Vorhängeschloss, findet aber am nächsten Morgen als letzter, der das Haus verlässt seinen Wagen mit mehreren Löchern in der Heckscheibe vor, wobei es keine Hinweise auf das Tatwerkzeug und keinen Einbruch und Diebstahl gibt.

Wie würde sich da die Rechtslage verhalten. Der Mieter kann entweder die Teilkasko bemühen oder aber das auf Grund der dann folgenen Aufstufung nicht wollen oder einfach keine haben, weil z.B. das Auto schon alt ist oder er es sicher aufbewahrt dachte.

Nun ist der Carport selbst ja aber beim Eigentümer - also dem Vermieter - versichert. Gehört da auch der Inhalt zu? Oder anders gefragt: Kann der Mieter den Vermieter darum bitten, den Schaden bei seiner Versicherung zu regulieren?

Ich hörte heute zum ersten Mal von dieser Möglichkeit. Habe ich das so korrekt verstanden?

LG Martin

hallo,

glasschäden fallen unter die teilkasko. hat man eine vollkasko, so bleiben sie trotzdem teilkasko-tatbestände - mit der folge, dass eine rückstufung im schadenfall nicht erfolgt. sehr wohl ist eine ggf. vereinbarte selbstbeteiligung verwirkt.

vandalismusschäden, die keine glasschäden sind, sind ausschließlich bei vollkasko mit versichert.

lg dev

Wie würde sich da die Rechtslage verhalten. Der Mieter kann
entweder die Teilkasko bemühen

Das wäre anzuraten.

oder aber das auf Grund der dann folgenen Aufstufung nicht wollen

Diese gibt es nicht, da es in der Teilksko auch keinen Schandesfreiheitsrabatt gibt.

haben, weil z.B. das Auto schon alt ist oder er es sicher
aufbewahrt dachte.

Dann wäre das am falschen Ende gespart.

Nun ist der Carport selbst ja aber beim Eigentümer - also dem
Vermieter - versichert.

Was hat das mit dem Auto zu tun ?

anders gefragt: Kann der Mieter den Vermieter darum bitten,
den Schaden bei seiner Versicherung zu regulieren?

Natürlcih kanner ihn darum bitten, aber keine Versciherung des Vermeiters wird diesen Schaden tragen.

Ich hörte heute zum ersten Mal von dieser Möglichkeit. Habe
ich das so korrekt verstanden?

Offenbar nicht.

Nun ist der Carport selbst ja aber beim Eigentümer - also dem
Vermieter - versichert.

Was hat das mit dem Auto zu tun ?

anders gefragt: Kann der Mieter den Vermieter darum bitten,
den Schaden bei seiner Versicherung zu regulieren?

Natürlcih kanner ihn darum bitten, aber keine Versciherung des
Vermeiters wird diesen Schaden tragen.

Ich hörte heute zum ersten Mal von dieser Möglichkeit. Habe
ich das so korrekt verstanden?

Offenbar nicht.

Danke für die Antwort. Nun bin ich auf dieses konkrete Szenario aber erst durch einen Verwandten gekommen, der ein Haus gekauft und die nötigen Versicherungen abgeschlossen hat. Er konnte das schlecht erklären, wie das zusammen hängen soll aber da er von einem Versicherungsagenten beraten wurde, muss da ja etwas dran sein. Es ist auch so, dass ein weiterer Verwandter bereits erfolgreich eine defekte Scheibe am Auto über eine Versicherung reguliert hat, ohne dabei seine Teil- oder Vollkasko bemühen zu müssen.

Ich frage mich halt, welche Versicherung eines Hauseigentümers da in Frage kommt. Wenngleich hier wohl der Unterschied sein dürfte, dass es bei ihm ein herabgefallener Dachziegel war und im fiktiven Fall eigentlich nicht klar ist, wo der Schaden her kommt, da es keinen Stein im Auto oder sonstiges gibt und das Auto ja unter dem Carportdach steht. Ein brusthoher Zaun spricht bei einem flachen Auto auch nicht dafür, dass ein Stein von unten angeschleudert wird und der würde dann ja auch zu finden sein. Darum muss man im fiktiven Fall von Vandalismus ausgehen.

Wie ist es da denn eigentlich - um es noch schöner zu machen - mit der eigenen Hausratversicherung des Mieters, die angenommen auch eine Klausel hat, dass beim Einbruch ins Auto auch gezahlt wird - was speziell ist damit gemeint?

Und vielleicht noch als Sahnehäubchen für die Juristen unter uns: Kommt die Ausfalldeckung einer Haftpflichtversicherung des Mieters noch in Frage - da es ja keinen bekannten Verursacher gibt?

Ich weiß, das kann nie wirklich so passieren aber nehmen wir es doch einmal an.

LG Martin

Hallo,

hier wird etwas verwechselt. Schäden am Fahrzeug selbst sind nicht in der Hausratversicherung versichert. Allerdings können Sachen im Fahrzeug, die zum Hausrat gehören, versichert sein.

Ein Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung versichert. Dies erfordert den Einbruch in ein verschlossenes Gebäude und das Erbrechen von verschlossenen Behältnissen in Gebäuden. Steht das verschlossene Fahrzeug in einer verschlossenen Garage und werden beide aufgebrochen, dann ist der Hausrat versichert.
Ein seitenoffener Carport ist sicher kein solches Gebäude.

Gruß Woko

Ja, das leuchtet mir jetzt ein.
Ich weiß jetzt nicht, inwiefern der Hausrat generell gegen Vandalismus versichert ist. Das ist dann wohl auch von einer Versicherungsgesellschaft zur anderen unterschiedlich. Manche haften ja nur für Vandalismus in Folge von Einbruch und manche gar nicht und ob einige auch generell gegen Vandalismus - und dann auch gerade außerhalb der Wohnung - haften, weiß ich nicht.

Die Frage war ja aber darüber hinaus noch, was es damit auf sich hat, dass der Eigentümer des Grundstücks bei seiner Versicherung etwas regulieren können soll, ohne dass er dadurch in irgend einer Form Schuld zugeschoben kriegt. Ich meine, im fiktiven Fall sind die Carports mit abschließbaren Toren versehen und das Grundstück ist abschließbar umzäunt. Die Einwirkung kann also nur durch unbefugten Zutritt erfolgt sein.

Interessant wären für mich auch Antworten auf die Frage nach der Ausfalldeckung der HPV.

„Seitenoffen“ ist wohl Ansichtssache: Bei uns z.B. sind die Carports zwar seitenoffen, befinden sich aber auf einem umzäunten abgeschlossenen Grundstück. Das ist im Prinzip nichts anderes, als wenn jemand über den Zaun steigt und Gartenmöbel demoliert und das zahlt die Versicherung ja auch. Da muss es schon generelle Regelungen geben. Aber darum geht es ja wie gesagt nicht.

LG Martin

Szenario aber erst durch einen Verwandten gekommen, der ein
Haus gekauft und die nötigen Versicherungen abgeschlossen hat.

Hoffentlich die richtigen.

Er konnte das schlecht erklären, wie das zusammen hängen soll
aber da er von einem Versicherungsagenten beraten wurde, muss

Ds muß nichts heißen, es gibt auch welche, die verkaufen Eskimos Kühlschränke.

Verwandter bereits erfolgreich eine defekte Scheibe am Auto
über eine Versicherung reguliert hat, ohne dabei seine Teil-
oder Vollkasko bemühen zu müssen.

Das kommt ganz auf die Einzelheiten an, das heißt nicht, dass das bei Dir auch so funktioniert.

Ich frage mich halt, welche Versicherung eines Hauseigentümers
da in Frage kommt.

Wenn ein Dritter den schadne verursacht hat nein.

dürfte, dass es bei ihm ein herabgefallener Dachziegel war und

Das ist eine SAche für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

zu finden sein. Darum muss man im fiktiven Fall von Vandalismus ausgehen.

Und dafür ist der Vermieter nicht haftbar.

angenommen auch eine Klausel hat, dass beim Einbruch ins Auto
auch gezahlt wird - was speziell ist damit gemeint?

Wenn Hausrat aus einem Auto gestohlen wird (Sonnenbrille, CDs, Aktenkoffer.

Und vielleicht noch als Sahnehäubchen für die Juristen unter
uns: Kommt die Ausfalldeckung einer Haftpflichtversicherung
des Mieters noch in Frage - da es ja keinen bekannten
Verursacher gibt?

Dafür muß man kein Jurist sein, nein kommt sie nicht.

Hallo Nordlicht!


Alles klar.

Und vielleicht noch als Sahnehäubchen für die Juristen unter
uns: Kommt die Ausfalldeckung einer Haftpflichtversicherung
des Mieters noch in Frage - da es ja keinen bekannten
Verursacher gibt?

Dafür muß man kein Jurist sein, nein kommt sie nicht.

Weil es eben keinen bekannten Verursacher gibt…

Okay, damit sind alle Fragen beantwortet. Ich danke dir.

LG Martin

Oh, nee - eine hab ich noch:

Wer wäre denn haftbar, wenn im Mehrfachcarport alle Tore abgeschlossen wären, außer eines und dieses eine sperrangelweit offen stünde: Der Mieter dieses einen, weil er nicht abgeschlossen hat, der Vermieter, weil er weiß ich was versäumt hat oder letztlich doch der unbekannte Täter?

versäumt hat oder letztlich doch der unbekannte Täter?

Natürlich nur der.

Oh, das hätte ich jetzt nicht gedacht. Ich meine, man macht so etwas ja der guten Nachbarschaft zu Liebe nicht aber ich hätte glatt vermutet, dass wenn es schriftliche Aufforderungen gibt, die Carports geschlossen zu halten und sich einer widersetzt und dann etwas darin passiert, er auch verantwortlich wäre.

Dass es der Vermieter nicht sein kann, war mir eigentlich von vornherein klar, weil der ja nun wirklich nicht mehr tun kann, als das Grundstück umzäunen und abschließbar machen und noch schriftlich und per Daueraushang darauf hinzuweisen, dass die Tore geschlossen zu halten sind. Zumal, wenn er nicht in seiner Mietsache selbst wohnt. Ich denke mal, der Vermieter kann seine Versicherung bemühen, wenn ein Ast oder Dachstein herunter fällt und etwas beschädigt oder wenn seine Treppenkonstruktion halsbrecherisch ist und jemand daran zu Schaden kommt oder wenn der Carport einstürzt oder ein Tor ein Auto beschädigt etc. aber eben nicht bei Schäden, für die er nichts kann.

Aber ich hätte gedacht, dass es ein Verursacherprinzip gäbe und man sagen würde: Geöffnetes Tor = Einladung. Wenngleich ich ein paar Threads weiter gerade las, dass eingeschalteter Laptop oder steckender Autoschlüssel auch keine Einladungen sind. Bleibt also wieder der eigentliche Verursacher und das ist der Täter.

Leuchtet ja auch ein: Würde man die Kausalitätskette „Geöffnetes Tor = Einladung“ weiter führen, gelangt man irgendwann beim Urknall oder Adam und Eva an und wenn ohnehin immer der Kosmos oder Gott Schuld sind, brauchen wir keine Versicherungen.

Richtig überlegt? :wink:

LG Martin

Hallo,

Leuchtet ja auch ein: Würde man die Kausalitätskette
„Geöffnetes Tor = Einladung“ weiter führen, gelangt man
irgendwann beim Urknall oder Adam und Eva an und wenn ohnehin
immer der Kosmos oder Gott Schuld sind, brauchen wir keine
Versicherungen.

Richtig überlegt? :wink:

Was macht ein Deutscher zuerst wenn er hingefallen ist bevor er wieder aufsteht?
Er schaut nach rechts und links, ob keiner in der Nähe ist, der ihm ersatzpflichtig ist. (Frei nach Kurt Tucholsky 1890-1935)

Gruß Woko

Was macht ein Deutscher zuerst wenn er hingefallen ist bevor
er wieder aufsteht?
Er schaut nach rechts und links, ob keiner in der Nähe ist,
der ihm ersatzpflichtig ist. (Frei nach Kurt Tucholsky
1890-1935)

Gruß Woko

Tja, hier regelt dann mal das Angebot die Nachfrage.
Versicherung möchte ich da auch nicht sein.