Guten Tag zusammen,
in meiner Wohnung ist die Wohnungstür durch Vandalismus beschädigt worden. Meine Hausverwaltung sagt, dass ich (bzw. meine Hausratsversicherung) diesen Schaden tragen muss. Leider habe ich keine Hausratsversicherung, deshalb möchte ich mal genauer einhaken…
Der Einbrecher ist nachts in unsere Wohnung gekommen, indem er erst die allgemeine Haustür und dann unsere Wohnungstür eingetreten hat. Man muss dazu sagen, dass es kein Einbruch im klassischen Sinne war. Der Täter war aufgebracht, weil seine Ex-Freundin einen neuen Partner hat, der unglücklicherweise mein Mitbewohner ist. Daher hielt er es für eine gute Idee ihm an die Gurgel zu gehen.
Zum Glück wurde der Kerl an dem gleichen Abend noch gefasst und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Der Vermieter sorgt dafür, dass die allgemeine Haustür repariert wird. Für unsere persönliche Haustür möchte er aber nicht aufkommen.
Wer muss das nun zahlen? Wie gesagt wir haben keine Hausratsversicherung. Mein gesunder Menschenverstand sagt, dass natürlich der Täter dafür aufkommen muss!?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen fachkundigen Rat geben könnte!
Danke schonmal und schönen Gruß,
Pascal
Hallo,
normalerweise ist Deine Hausratversicherun dafür zuständig. Wenn Du keine hast, ist das leider Pech. Du kannst natürlich versuchen, über eine Anzeige an den Täter zu kommen. Ich kenne die persönlichen Verhältnisse des Täters nicht, ob er finanziell in der Lage wäre, den Schaden zu beheben. Du wirst aber auf alle Fälle in Vorleistung gehen müssen.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du den Täter anzeigst und er verurteilt wird, den Schaden zu bezahlen.
lg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Pascal,
wenn du keine Hausratversicherung hast, ist das natürlich blöd, dnen die würde dafür aufkommen. Du hast natürlich auch Recht, dass der Verursacher dafür aufzukommen hat, aber wenn der kein Geld hat, bleibt es an dir hängen. Du müßtest das Geld aber auch erstmal auslegen, denn du mußt deine Wohnung ja wieder sicher machen. Dann kannst du den Verursacher auffordern, den Schaden zu begleichen. Ich gehe aber mal davon aus, daß der nicht reagieren wird / kann. Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als ihn zu verklagen, was zusätzliche Kosten verursacht. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag mal dort an, ob sie Deckung gewähren. Ansonsten müßtest du die Kosten eines Rechtsanwaltes auch alleine tragen. Lohnt sich wahrscheinlich nicht.
Hoffe, ich konnte etwas helfen. Sorry für die späte Rückmeldung, war im Urlaub.
Gruß Angelika
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]