… zahlt nur die Hälfte?
Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich bin Vollkasko Versichert und nun wurde mir mein Auto beschädigt. Anzeige bei der Polizei erstattet und ein Gutachter kam. Die Reperaturkosten laut Kostenvoranschlag sind knapp 4000 Euro. Nun fragte die Versicherung, ob ich es bei einer Vertragswerkstatt reparieren lasse oder das Geld nehme. Ich wollte das Geld und bekam nur 1500Euro. Normal ist das doch, dass man den Betrag des Kostenvoranschlag minus der Mehrwertsteuer und minus der Selbstbeteiligung bekommt? Oder? Ich erkundigte mich bei meiner Versicherung. Diese sagten, dass mein Auto durch den Schaden nur noch einen Wert von ca 1800 hat und ich das Auto über die Versicherung verkaufen kann für den Preis, oder ich mache ihn fertig u dann kommt nochmal ein Gutachter u dann bekomm ich evtl noch diese 1800 erstattet. Ist das richtig?!
Die genannten Zahlen lassen mich vermuten, dass anhand des Zeitwertes von 1.800 und einer Zahlung von 1.500 eine SB in Höhe von 300 bestand. Dann wäre die gezahlte Summe korrekt.
Spätestens nach 24 Monaten Fahrzeugalter reguliert selbst die beste VK nur noch auf Basis des Zeitwertes.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
dann wurde hier als Totalschaden abgerechnet: Wiederbeschaffungswert - Restwert. Wenn dieser Betrag geringer ist als die Rep.-Kosten, ist das so korrekt.
Grüße, M
Hallo,
leider ja - aber ansonsten noch einmal bei der Vers. anrufen und um Klärung bitten!!
MfG
Leider bekommt man nicht 4.000 € für die reparatur erstattet, wenn der Zeitwert des Fahrzeuges nur noch bei 1.800 € liegt, da es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Tut mir leid, aber ich glaube Ihre Versicherung hat hier Recht.
LG
Stephan Brückner