Hallo,
uns wurden am Fahrzeug die Radkappen entwendet und der hirnrissige meinte anschließen noch auf die Motorhaube springen zu müssen und anschließend den Wagen zerkratzt.
Ich war mir eingentlich relativ sicher, dass der Schaden über die Teilkasko abzurechnen wäre, weil der Schaden in Verbindung mit dem steht. Nun meint aber die LVM, dass zwischen dem Diebstahl und dem Vandalismus kein Zusammenhang bestehe und somit der Schaden als Vandalismusschaden sprich über die VK abzurechnen sei. Hat das so seine Richtigkeit?
Des Weiteren wurde das Fahrzeug von dem Versicherer begutachtet. Uns wurde ein Scheck abzgl. Selbstbehalt und abzgl. MWSt. übersandt. Muss ich, um die MWSt. zu bekommen, eine Reparaturrechnung vorlegen oder reicht der Nachweis der Instandsetzung. Der Versicherer besteht hier auf eine Rechnung.