Vandalismus Schaden in Verbindung mit Diebstahl

Hallo,

uns wurden am Fahrzeug die Radkappen entwendet und der hirnrissige meinte anschließen noch auf die Motorhaube springen zu müssen und anschließend den Wagen zerkratzt.

Ich war mir eingentlich relativ sicher, dass der Schaden über die Teilkasko abzurechnen wäre, weil der Schaden in Verbindung mit dem steht. Nun meint aber die LVM, dass zwischen dem Diebstahl und dem Vandalismus kein Zusammenhang bestehe und somit der Schaden als Vandalismusschaden sprich über die VK abzurechnen sei. Hat das so seine Richtigkeit?

Des Weiteren wurde das Fahrzeug von dem Versicherer begutachtet. Uns wurde ein Scheck abzgl. Selbstbehalt und abzgl. MWSt. übersandt. Muss ich, um die MWSt. zu bekommen, eine Reparaturrechnung vorlegen oder reicht der Nachweis der Instandsetzung. Der Versicherer besteht hier auf eine Rechnung.

Leider,kann ich bei diesem Fall von Vandalismus nicht weiterhelfen.
Hallo,

uns wurden am Fahrzeug die Radkappen entwendet und der
hirnrissige meinte anschließen noch auf die Motorhaube
springen zu müssen und anschließend den Wagen zerkratzt.

Ich war mir eingentlich relativ sicher, dass der Schaden über
die Teilkasko abzurechnen wäre, weil der Schaden in Verbindung
mit dem steht. Nun meint aber die LVM, dass zwischen dem
Diebstahl und dem Vandalismus kein Zusammenhang bestehe und
somit der Schaden als Vandalismusschaden sprich über die VK
abzurechnen sei. Hat das so seine Richtigkeit?

Des Weiteren wurde das Fahrzeug von dem Versicherer
begutachtet. Uns wurde ein Scheck abzgl. Selbstbehalt und
abzgl. MWSt. übersandt. Muss ich, um die MWSt. zu bekommen,
eine Reparaturrechnung vorlegen oder reicht der Nachweis der
Instandsetzung. Der Versicherer besteht hier auf eine
Rechnung.

Zur Beurteilung dieses Falles fehlen mir einschlägige Fachkenntnisse. Wenn ich in dieser Lage wäre, würde ich mich an einen Anwalt wenden (ggf. über den ADAC bzw. einen Automobilklub, auf jeden Fall VORHER das Honorar für die Auskunft absprechen!). Wer auch (gratis) Rat wissen könnte, ist die Redaktion für KFZ-Recht bei BILD oder einer Autozeitung, dann natürlich mit der Option, den Fall zu veröffentlichen. Ausserdem könnte man noch bei einer anderen guten Versicherung nachfragen, wie der Fall analog dort gehandhabt würde - möglicherweise ist man dort ein neuer Kunde, denn nach Regulierung eines Schadens hat man Sonderkündigungsrecht und könnte sofort zu der anderen Versicherung wechseln. Je nach verhandlungsgeschick lohnt evtl. auch nochmal ein Gespräch mit den Leuten bei der LVM (und dann mit dem jeweiligen Vorgesetzten), die möglicherweise einlenken, wenn sie erfahren, dass man sonst kündigen würde.

Vielleicht ist was dabei - ich wünsche viel Glück. Ärgerlich ist es auf jeden Fall, weil es so ein sinnloses Delikt ist. Gibt es einen Verdacht, WER sich vielleicht für etwas rächen wollte??

Grüße
Sonnenwirbele

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zur Beurteilung dieses Falles fehlen mir einschlägige Fachkenntnisse. Wenn ich in dieser Lage wäre, würde ich mich an einen Anwalt wenden (ggf. über den ADAC bzw. einen Automobilklub, auf jeden Fall VORHER das Honorar für die Auskunft absprechen!). Wer auch (gratis) Rat wissen könnte, ist die Redaktion für KFZ-Recht bei BILD oder einer Autozeitung, dann natürlich mit der Option, den Fall zu veröffentlichen. Ausserdem könnte man noch bei einer anderen guten Versicherung nachfragen, wie der Fall analog dort gehandhabt würde - möglicherweise ist man dort ein neuer Kunde, denn nach Regulierung eines Schadens hat man Sonderkündigungsrecht und könnte sofort zu der anderen Versicherung wechseln. Je nach verhandlungsgeschick lohnt evtl. auch nochmal ein Gespräch mit den Leuten bei der LVM (und dann mit dem jeweiligen Vorgesetzten), die möglicherweise einlenken, wenn sie erfahren, dass man sonst kündigen würde.

Vielleicht ist was dabei - ich wünsche viel Glück. Ärgerlich ist es auf jeden Fall, weil es so ein sinnloses Delikt ist. Gibt es einen Verdacht, WER sich vielleicht für etwas rächen wollte??

Grüße
Sonnenwirbele

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Es tut mir leid, aber leider kann ich hierbei nicht helfen, ich kenne mich da auch gar nicht aus.
Falls nicht schon geschehen, geben Sie die Frage frei,
damit sie im Forum öffentlich gemacht wird, dann haben
Sie mehr Chancen auf einen Rat.
MfG!

hi lord
meine telephonische anfrage bei mein versicherungsmakler hat folgendes ergeben (allerdings hab ich vk)
* die gestohlenen radkappen wuerden auf die haushaltsversicherung gehen
* die sachbeschaedigungen muessen nicht zwingend von einer von mir praeverierten ws gemacht werden - allerdings muss es schon eine kompetende ws sein
& die versicherung sollte dir vorher eine liste von vorgeschlagenen firmen geben – weil ersten kriegen bessere konditionen, & qualitaet ist garantiert.
die optik soll ja wieder zu 100% wiederhergestellt sein.
* die kosten sollten zu 100% refundiert werden (minus selbsbehalt) - aber die mwst sollte drin sein

ganz nebenbei checkt mein makler auch da so, dass neben den gemeldeten schaden auch noch kleinere sachen ausgebessert werden, die dann nicht aufscheinen :wink:
mfg J
(ich hoffe mal dir kann ein echter makler/versicherungsexperte politisch korrekte antworten geben)

Tut mir leid, keine Ahnung