Vandalismus und Polizeikosten

Hallo,
einem Kfz-Besitzer wird sein Fahrzeug verwüstet.
Ist es Rechtens, das die Polizei dem Kfz-Besitzer als Geschädigtem noch die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellt?
Und wie kann man sich wehren?

Hallom,

bei dieser Rechnung dürfte es sich um einen Leistungsbescheid handeln. Dagegen ist, wie gegen jede öffentlich-rechtliche Maßnahme, der Widerspruch möglich.
M.E. nach schiebt der Widerspruch auch die Zahlungsverpflichtung auf (§ 80 Abs. 2 VwGO dürfte nicht zutreffen).

Gruss

Iru

Hallo,

einem Kfz-Besitzer wird sein Fahrzeug verwüstet.
Ist es Rechtens, das die Polizei dem Kfz-Besitzer als
Geschädigtem noch die Kosten für den Einsatz in Rechnung
stellt?

Hmm? Welchen Einsatz? Sind die Polizisten ausgerückt, um die Täter von der weiteren Ausführung zu stoppen? Oder um den Schaden/Tatort zu inspizieren? Oder musste das Fahrzeug gesichert werden, um keine Gefahr für den Verkehr/die Allgemeinheit darzustellen? Oder handelte es sich gar nicht um absichtliche Sachbeschädigung (Straftat) sondern einen Unfall?

Nur in den letzten beiden Szenarien kann ich mir vorstellen, dass der Einsatz nicht umsonst ist. Wenn es sich um einen „normalen“ Unfall handelt, dann muss in der Tat derjenige, der die Polizei ruft, eine Gebühr entrichten - was auch gut so ist, denn für einen einfachen Auffahrunfall muss nun wirklich nicht jedes mal die Polizei kommen.

Gruß

Anwar

In diesem Fall wurde in der Sylvesternacht auf einem öffentlichen Parkplatz ein Kfz „abrandaliert“.
Also vorsätzliche Sachbeschädigung durch Unbekannte.
Bei einer Kontroll-Streife wurde die Polizei darauf aufmerksam.
Der Kostensbescheid lautet auf Polizei-Einsatz wegen Eigentumsicherung.
Nach diesem Ansatz ist es also Aufgabe des Geschädigten, den Täter ausfindig zu machen und eventuelle im auferlegten Kosten vom Täter einzufordern?

Aha!
Jetzt kommen wir der Sache schon näher.

Ich vermute, dass das beschädigte Fahrzeug von der Polizei sichergestellt wurde, um den Eigentümer vor weiteren Schäden zu schützen. Die Polizei stellt nicht den Einsatz, sondern die Abschleppkosten in Rechnung bzw. macht sie mit Leistungsbescheid geltend.

Wenn ich mir die Sache aus den Bruchstücken richtig zusammenreime, dann hat die Polizei - auch nach höchstrichterlicher Auffassung - absolut richtig gehandelt. Man kann zwar widersprechen, es ist allerdings sinnlos, zahlen muss man. Man zögert mit einem Widerspruch die Zahlung etwas hinaus (was ggf. aber auch zusätzliche Kosten mit sich bringt).

Nach diesem Ansatz ist es also Aufgabe des Geschädigten, den Täter ausfindig zu machen und eventuelle im auferlegten Kosten vom Täter einzufordern?

Was der Geschädigte machen muss, steht erstmal nicht zur Debatte. Die Polizei handelt zugunsten des Geschädigten, also haftet der. Wer sollte denn sonst haften? Die Allgemeinheit, wenn der Täter nicht greifbar ist?
Der Geschädigte stellt sicherlich einen Strafantrag, die Polizei wird dann ermitteln. Wenn sie den Täter rausfindet, hat man ja einen Kostenträger.

Iru (der es immer wieder toll findet, wenn die Infos häppchenweise rüberkommen)

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