Vandalismusschaden bei Vollkasko

Hallo Zusammen,

mein Pkw wurde durch unbekannte Taeter erheblich beschaedigt. Bei der Erstellung eines Gutachtens des Sachverstaendigen meiner Versicherung
wurde ein erheblicher Reparaturaufwand ermittelt und gleichzeitig ein
Angebot eines Aufkaeufers des beschaedigten Fahrzeuges unterbreitet.
Hierzu folgende Fragen

  1. Wo finde ich Ausfuehrungen wann Teile ersetzt werden sollten und wann eine Instandsetzung angebracht ist. Wenn ein Kotfluegel eine Delle von 3 cm Durchmesser aufweist und dieses Teil ersetzt werden
    muss sollte dies schon nachvollziehbar begruendet werden. Es entsteht bei einigen Positionen der Eindruck, dass der finanzielle Aufwand bewusst zu hoch ausgefallen ist.

  2. Die im Gutachten aufgefuehrten Stundenverrechnungssaetze sind deutlich hoeher als die der Vertragswerkstatt des Herstellers an unserem Wohnort. Koennen diese guenstigeren Konditionen zum Ansatz
    kommen.

  3. Es liegt ein Angebot eines Kaeufers aus einer Restwertauktion vor. Kann ich der Versicherung ein hoeheres Angebot unterbreiten. Das Fahrzeug wurde ueber Jahre perfekt gepflegt und betreut. Ich moechte es unbedingt behalten.

Dank fuer Ihre Ausfuehrungen !

  1. Es liegt ein Angebot eines Kaeufers aus einer
    Restwertauktion vor. Kann ich der Versicherung ein hoeheres
    Angebot unterbreiten. Das Fahrzeug wurde ueber Jahre perfekt
    gepflegt und betreut. Ich moechte es unbedingt behalten.

Wenn ich das richtig verstehe, will die Versicherung Dir doch einfach nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und diesem Auktionspreis bezahlen. Da brauchst Du doch nicht mehr zu bieten. Das Problem hast Du doch erst, wenn Du denkst, diese Differenz ist Dir zu wenig. Meines Erachtens kann die die Versicherung nicht zu einem Verkauf des Fahrzeugs zwingen.

Hallo!
Man sollte zunächst beachten, dass man im Falle der Regulierung durch die Vollkasko hoch gestuft wird! Man kann sich vom Versicherer sagen lassen, welche Summe dadurch zusätzlich in den nächsten Jahren an Beitrag geleistet werden muss.
Ein Restwertangebot wird in der Regel nur dann gemacht, wenn der Schaden höher als der Wert des Fahrzeugs ist. Man spricht dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Wenn das Fahrzeug in einem super Zustand ist und man dem Versicherer glaubhaft darlegen kann, dass es einem tatsächlich „sehr ans Herz gewachsen“ ist, reguliert dieser in Ausnahmefällen dennoch.
Eine andere Variante wäre, sich den Schaden aufgrund Gutachten auszahlen zu lassen (Achtung: Abzüge für Mehrwertsteuer und evtl. Lohnkosten!!!) und das Auto an anderer Stelle günstig reparieren zu lassen. Da gibt es ja mittlerweile einige Anbieter, die dann Lackdoktor, Dellendoktor, smart repair oder ähnlich heissen und meist eine gute und preiswerte Arbeit abliefern.
Hoffe, geholfen zu haben.