Hallo,
mal angenommen ein Arbeitnehmer kündigt seinen Job, weil er eine neue Herausforderung annehmen möchte. Hat er trotzdem in jedem Falle Anspruch auf den variablen Gehaltsanteil?
Danke und Gruß
thool
Hallo,
mal angenommen ein Arbeitnehmer kündigt seinen Job, weil er eine neue Herausforderung annehmen möchte. Hat er trotzdem in jedem Falle Anspruch auf den variablen Gehaltsanteil?
Danke und Gruß
thool
Servus,
in jedem Falle?
Nein.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Danke für die Antwort, aber können Sie bitte Beispielfälle nennen, in denen der Arbeitgeber den variablen Gehaltsanteil nicht zahlen muss.
Danke und Gruß
Thool
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
z.B. - das ist der einfachste Fall - wenn AG und AN nicht tarifgebunden sind und wenn entsprechende Bedingungen für die variablen Gehaltsanteile einzelvertraglich vereinbart worden sind.
Schöne Grüße
MM
Hi!
Danke für die Antwort, aber können Sie bitte Beispielfälle
nennen, in denen der Arbeitgeber den variablen Gehaltsanteil
nicht zahlen muss.
Das ist in den Fällen so, in denen der variable Gehaltsanteil etwas in die Richtung „Gratifikation“ geht und das Ganze so vereinbart ist.
Oder kurz: Eine Beurteilung wäre nur bei Kenntnis sämtlicher Fakten in wortgenauem Laut möglich.
LG
Guido