Hallo,
ich hätte folgende Frage: angenommen ein Arbeitsvertrag wird innerhalb der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt, und zwar genau zum Ende der 6 Monate. Der Vertrag sieht ein Festgehalt und einen variablen Anteil vor. Für den variablen Anteil wurde (wie es bei neuen Mitarbeiter häufig gemacht wird) für das erste Jahr ein Teil garantiert, sagen wir 4000 Euro. Kann der gekündigte AN daraus den Anspruch ableiten, dass ihm für die 6 Monate Probezeit 2000 Euro zustehen?
Vielen Dank schonmal im voraus für eine Antwort!
Kommt darauf an
Hi!
Kann der
gekündigte AN daraus den Anspruch ableiten, dass ihm für die 6
Monate Probezeit 2000 Euro zustehen?
Das kommt auf den genauen Vertragslaut an!
LG
Guido
Hallo, nehmen wir folgenden Text an: „Das Monatsgehalt beträgt X Euro, plus Y % variabler Vergütungsanteil zielerreichungsabhängig. Für das 1. Geschäftsjahr wird ein Mindestbetrag von 4000 Euro garantiert.“
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Hallo,
„Das Monatsgehalt beträgt
X Euro, plus Y % variabler Vergütungsanteil
zielerreichungsabhängig. Für das 1. Geschäftsjahr wird ein
Mindestbetrag von 4000 Euro garantiert.“
Woraus soll sich denn ergeben, dass im 2. Satz der variable Vergütungsanteil gemeint ist?
MfG
Hallo, nehmen wir folgendes an:
Im Haupttext steht „Das Monatsgehalt beträgt X Euro.*“
Und dann die Fussnote:
„* zzgl. Y % variabler Vergütungsanteil zielerreichungsabhängig. Für das 1. Geschäftsjahr wird ein Mindestbetrag von 4000 Euro garantiert.“
Insofern ist wohl klar dass sich die 4000 Euro auf den variablen Anteil beziehen.
MfG
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Hallo, nehmen wir folgendes an:
Im Haupttext steht „Das Monatsgehalt beträgt X Euro.*“
Und dann die Fussnote:
„* zzgl. Y % variabler Vergütungsanteil
zielerreichungsabhängig. Für das 1. Geschäftsjahr wird ein
Mindestbetrag von 4000 Euro garantiert.“
Insofern ist wohl klar dass sich die 4000 Euro auf den
variablen Anteil beziehen.
MfG
Hallo,
das halte ich aber für überhaupt nicht eindeutig, da auch in der Fußnote der direkte Bezug der garantierten 4000 EUR auf die variablen Anteile fehlt.
Außerdem steht da was von „Geschäftsjahr“ und nicht z. B. „Beschäftigungsjahr“, auch das kann was unterschiedliches sein.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo! Das Geschäftsjahr bei dieser Firma geht von Oktober bis September, und die Beschäftigung begann und endete innerhalb eines Geschäftsjahres. Nehmen wir an das monatl. Fixgehalt war höher als 4000 Euro, also würde da eine Garantie von 4000 Euro keinen Sinn machen. MfG
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Klassischer Fall
Hi!
Ohne SÄMTLICHE Details lässt sich da so gar keine Auskunft treffen!
Das ist ein klassischer Fall von: Ab zum FA für Arbeitsrecht!
LG
guido