Angenommen, ein deutscher Selbstständiger stellt einem chinesischen Unternehmen eine Rechnung für Beratungsdienstleistungen im Bereich Medien aus. Mein begrenzter Wissensstand besagt, dass chinesische Unternehmen auch für ausländische Rechnungen eine Umsatzsteuer (VAT) einbehalten und abführen müssen, egal, ob diese in China ansässig sind oder nicht.
Muss die deutsche Firma diese chinesische (Umsatz- oder sonstige) Steuer auf der Rechnung ausweisen und aufschlagen?
Falls JA:
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Wieviel?
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Wenn die chinesische Firma die ausgewiesene VAT einbehält (also nicht an die deutsche Firma auszahlt), wie wird dies in Deutschland steuerlich gehandhabt?
Falls NEIN:
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In diesem Fall würde die chinesische Firma die Zahlung entsprechend kürzen und abzüglich der einbehaltenen chinesischen VAT leisten - ist das korrent?
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Wie wird diese Differenz in Deutschland steuerlich gehandhabt? Wird nur die tatsächlich geleistete Zahlung als Einkommen versteuert?
2a. Falls ja, gibt es daneben eine Form der Steuererleichterung, da der Selbstständige ja durch die gekürzte Zahlung effektiv weniger verdient hat?
2b. Falls nein, wie wird die von dem chinesischen Unternehmen einbehaltene VAT in Deutschland verrechnet?
Besten Dank.