Angenommen eine Person ist Freiberufler und möchte ein Telefon in England bestellen. Dort muss diese Person VAT bezahlen. Bei in Deutschland gekauften Produkten könnte sie ja die Umsatzsteuer geltend machen. Geht das auch bei in England gekauften Produkten? Die VAT kann sie leider nicht direkt beim kauf abziehen lassen da das Telefon nur innerhalb Englands verschickt wird und sie es sich dann weiter leiten lässt. Sie hätte dann also also eine Englische Rechnung mit Englische VAT und möchte in Deutschland die VAT absetzten. Geht das? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo!
Das Stichwort heißt Umsatzsteuer-Vergütung. Man muss beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) online einen Antrag verfassen, welcher dann von dort an des englische Gegenstück zum Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet wird. Nach einer halben Ewigkeit bekommt man dann sein Geld. Man benötigt logischerweise die Belege dazu.
Gruß
Jörg
Nachtrag
Moin,
aber nur möglich, wenn der Erstattungsbetrag mindestens 50 Euro beträgt.
Sonnige Grüße
e