ich würde gerne meinen Vater als Kraftfahrer anstellen und ihn an andere Kunden als Aushilfe weitervermitteln.Er ist 60 Jahre und kriegt „natürlich“ keine Festanstellung mehr.Er hat durch lange Zeit als Selbständiger keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und Rente.Ich würde ihn deswegen eine Möglichkeit geben zumindestens sozialversichert zu sein bis er in Rente gehen will.Kann ich das einfach so machen und wie rechne ich das mit den Kunden ab?
Hallo,
eine gewerbliche Arbeitnehmerrüberlassung ist in Deutschland genemigungspflichtig, der Aufwand dafür ist wahrscheinlich größer als die zu erwartende Rente deines Vaters. Zuständig für die Erlaubnis ist meines Wissens das Arbeitsamt.
Als Laie kann ich leider keine weiteren Aussagen machen, sondern gebe nur meine persönliche Meinung zum Sachverhalt ab.
Cu Rene
ja, so geht es mir auch.
brd gebaut - und jetzt abserviert. danke!
also, ab 60 nimmt ihn (und mich) auch KEINE krankenkasse
mehr (gesetz ab 1. juli 2000).
er wird zum sozialfall, obwohl er sich wahrscheinlich
40 jahre krumm gelegt hat.
muss man sich vorstellen:
jemand, der dem vater staat als sozi-parasit von anfang an
gleich schnorrend auf der tasche gelegen hat, ist
WEITAUS BESSER dran.
dein vater wird sich wohl damit abfinden muessen,
dass er ‚bis zum ende‘ arm bleiben wird.
und notfalls geht der staat an DICH.
also, nimms gelassen, in 100 jahren ist von uns
NIEMAND mehr hier.
gruss - digi aus der heide
Ich würde ihn deswegen eine
Möglichkeit geben zumindestens sozialversichert zu sein bis er
in Rente gehen will.Kann ich das einfach so machen und wie
rechne ich das mit den Kunden ab?