ab zum örtlichen und zuständigen arbeitsamt und flugs arbeitslos melden. da wird ihm dann auch gesagt, was er alles zu beachten hat, welche leistungen er wann und wie bekommen kann.
man kann das hier sicherlich alles aufführen, aber da er sowieso zur al-meldung muß, kann er das alles in einem abwasch erledigen.
Also:
Er kann antrag auf Wohngeld stellen und einen Antrag auf Grundsicherung, beides bei seiner Stadt/Gemeinde.
Er kann einen Antrag auf Sozialhilfe stellen (bei seiner Gemeinde/ggf beim Landratsamt) bzw. beim ARbeitsamt sich arbeitslos melden. Agentur für Arbeit heißt das Ding jetzt.
Ferner kann er, sobald er einen Bescheid vom Arbeitsamt hat sich bei den sogenannten Tafeln melden, die verteilen kostenlos Essen.
Das dürfte für den Anfang reichen.
Gruß Tom